Information aus den letzten Sitzungen des Stadtrates

Der Bürgermeister informierte in den Sitzungen im Monat Mai über Folgendes:

 

Sachstandsdarstellung Fördergelder „Natürlicher Klimaschutz in Meuselwitz“ 

 

Die Beantragung der Fördergelder basiert auf einer Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum, welche im Juli 2023 Rechtskraft erlangt hat. 

Im Wesentlichen geht es bei dem Aktionsprogramm darum, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit den förderfähigen Projekten sollen Wälder und Auen, Böden und Moore, Gewässer sowie Grünflächen in der Stadt und auf dem Land stabilisiert und ausgebaut werden. 

Mitte August vergangenen Jahres kam der Aufruf an die Kommunen bis Ende Oktober eine Projektskizze einzureichen. Die avisierten Projekte müssen einen klar erkennbaren positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt bzw. die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in den Städten erhöhen. 

Die Stadt hat daraufhin eruiert, welche Projekte in die Vorgaben der Richtlinie passen könnten und hat aus mehreren kleinen Bausteinen ein großes Projekt gebastelt und in Skizzenform fristgerecht Ende Oktober eingereicht. Am 02.11.2023 wurde der Eingang der Projektskizze bestätigt. 

Unsere Projektbausteine zielen auf die Thematik bzw. die Vorteile einer grünen Stadt ab. Das Stadtklima soll verbessert und die Artenvielfalt gefordert werden. Im Kern geht es darum gesunde Wohn- und Lebensbedingungen zu generieren, Wasser klug zu speichern und damit auch (gerade im Hinblick auf die Thematik Hochwasser) Schutz vor Überflutungen zu schaffen. Letzten Endes sollen die Meuselwitzer Orte zur Erholung bekommen, an denen Kontakte und Begegnungen möglich sind. 

 

Wie bereits im Bauausschuss am 11.04.2024 erläutert wurden die folgenden Einzelprojekte skizzenhaft eingereicht. 

Umformer – hier soll die Fläche entsiegelt werden, Anlage einer Streuobstwiese, einer Hecke und Trockenmauer, Anlage einer artenreichen frischen Grünlandbrache, Errichtung einer Sitzgruppe und Infotafeln zur Thematik „Natürlicher Klimaschutz“

 

Nordstraße – Garagenkomplex – Entsiegelung der Fläche, Ablage eines natürlichen u. naturnahen temporären stehenden Gewässer, Anlagen von Hecken und Reptilienburgen, eine naturbelassene Wiese, Pflanzungen von Laubbäumen, Anlage eines Totholzhaufens, Sitzgruppe und Infotafeln

 

Grüne Innenstadt – im Stadtzentrum sollen, wenn realisierbar (siehe Baugrund), ein naturnahes temporäres stehendes Gewässer, Anlage von Hecken, Pflanzung von klimaresistenten Bäumen, auch hier einer Errichtung einer Trockenmauer, Sitzgruppe und Infotafeln 

Am 10.04.2024 wurde in der Presse über den „Zuschlag“ für Meuselwitz berichtet. Mit Schreiben vom 12.04.24 (liegt Ihnen vor) wurde die Stadt darüber informiert, dass die eingereichte Projektskizze ausgewählt wurde und nun in einer zweiten Stufe der eigentliche Zuwendungsantrag eingereicht werden könne.

 

Über die vorgenannten Projektbausteine hinaus, sind aktuell auch denkbar:

Bünauroda – Schlämmung und Abdichtung des Teiches zur Anlage eines natürlichen gesunden Gewässers, Anlage einer artenreichen, frischen Grünlandbrache und Reptilienburg, Errichtung Sitzmöglichkeiten und Infotafeln; aus einem anderen Fördermittelprogramm sollen hier noch neue Spielgeräte installiert werden

 

Parkanlage Von-Seckendorff-Park

Entsiegelung der Wege (wasserdurchlässig), Brunnen (Renaturierung, naturnahe Umgestaltung, beides unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Zielstellung, ist bereits enthalten)

Die Stadt hat einen direkten Ansprechpartner beim ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) erhalten, welcher bei Fragen während der Antragsstellung behilflich ist.  An einer Schulung über die Inhalte der Richtlinie und des dazugehörigen Merkblattes wurde teilgenommen. Bei Einreichung gab es die dazugehörige RL, später kam ein 47 -seitiges Merkblatt zur RL hinzu, welches mit seinen Inhalten nun ebenfalls beachtet werden muss. 

Alle eingereichten Skizzen werden aktuell auf die Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Finanzierbarkeit, passgenaue Inhalte für die FM-RL und damit Förderfähigkeit geprüft. Sollten einzelne Bausteine nicht umsetzbar sein, können Alternativ-Projekte (gleicher Kern der Sache) beantragt werden. Dazu finden, wenn nötig in den nächsten Wochen weitere Beratungen mit der ZUG statt. 

 

Noch viel Arbeit bis Mitte Juni, da hier die Abgabefrist für den eigentlichen Fördermittelantrag gesetzt ist. 

Eine Fördermittelzusage oder ein Fördermittelbescheid liegt gegenwärtig nicht vor.