Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet "Augasse" Wintersdorf"
Förmliche Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Augasse" Winterdorf (Stand: Juli 2026)
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Augasse" Wintersdorf (Stand Juli 2026) und dessen Begründung mit Anlagen gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Im Geltungsbereich der Planung Flur 2, Gemarkung Wintersdorf Flurstücke 142/23 und 142/36, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbebauung geschaffen werden.
Die in der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigten Erkenntnisse aus einem aktuellen Bodengutachten, einer Lärmschutzuntersuchung (angrenzender Sportplatz und Verkehrslärm) resultieren aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 11.11.2025 durchgeführt wurde. Auf gleicher Grundlage beruht der Beschluss des Stadtrates vom 26.08.2026 zur Bestimmung der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren.
Hinweis:
Nach § 13 (3) BauGB wird auf eine Umweltprüfung i. S. d. § 2 (4) BauGB und auf den Umweltbericht i. S. d. § 2a Nr. 2 BauGB sowie -im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung- der Angabe nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet.
Die Unterlagen zum Entwurf der Planung liegen in der Zeit
vom 14.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026
für jedermann, während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Meuselwitz zur Einsichtnahme aus.
Die Beteiligung ist in Form der Stellungnahme bevorzugt per Mail an oder per Post an Stadt Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz möglich. Durch vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03448 – 443 620 können auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass i. S. d. § 3 Abs. 2 Punkt 3 nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Inhalte der Bekanntmachung(en) für den Beschluss zur Bestimmung des vereinfachten Verfahrens, zur förmlichen Beteiligung sowie die Entwurfsunterlagen der Planung sind in den mit dieser Bekanntmachung zugänglich gemachten Dateien ersichtlich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
| Datei | Beschlossen am | Gültig ab | Gültig bis | Bereitgestellt am |
|---|---|---|---|---|
| 26.08.2026 | 27.08.2026 | 12.09.2026 | ||
| 26.08.2026 | 12.09.2026 | |||
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
E-Mail: