Archivansicht der Auslegung - "Entwurf der 1. Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Meuselwitz bis hin zu einem integralen Hochwasserschutzkonzept"
Entwurf der 1. Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Meuselwitz bis hin zu einem integralen Hochwasserschutzkonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Punkt 11 BauGB, Stand Januar 2026
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2026 mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss Nr. SR-141/2026 den Entwurf der 1. Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes zu einem integralen Hochwasserschutzkonzept (iHWSK), Stand Januar 2026 gebilligt und dessen Auslegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung tangierter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie tangierter Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Möglichkeit, Hinweise, Bedenken oder Anregungen zum Entwurf der 1. Fortschreibung des HWSK, Stand Januar 2026, der Stadt Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz schriftlich, durch Nutzung des Formulars oder per Mail über einzureichen.
Zu Gunsten der öffentlichen Zugänglichkeit können die Unterlagen zum Entwurf der 1. Fortschreibung des HWSK ebenfalls in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während des o. g. Zeitraumes innerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zi 30 A
Rathausstraße 1
Meuselwitz
E-Mail: