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Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Meuselwitz

Ihre Meinung ist wichtig, Ihr gesunder Menschenverstand ist gesucht, Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht.

Ergreifen Sie die Chance, als Schöffe oder Jugendschöffe ein wichtiger Teil von zahlreichen Gerichtsprozessen im Amtsgerichtsbezirk Altenburg und des Landgerichtes Gera zu sein.

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden für Jugendstrafsachen und Strafsachen beim Amtsgericht Altenburg und Landgericht Gera Jugendschöffen und Schöffen gesucht. Sie müssen am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt, dürfen jedoch höchstens 69 Jahre alt sein.

In der jetzigen Amtsperiode, die 2023 endet, waren in Thüringen rund 1700 Personen ins Schöffenamt gewählt worden.

 

Für die Wahl zum Schöffen in Strafsachen können Sie sich mit dem entsprechenden Formular bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstraße 1, 04601 Meuselwitz melden. Die Stadt Meuselwitz ist gehalten, mindestens 9 Vorschläge für Schöffen aus ihrem Stadtgebiet dann an den Landkreis Altenburger Land zu melden.

 

Das Formular für eine Bewerbung als Jugendschöffe in Jugendstrafsachen, insgesamt 58 Vorschläge aus dem gesamten Amtsgerichtsbezirk Altenburg werden gesucht, ist dagegen direkt an das Jugendamt des Landkreises Altenburger Land, Theaterplatz 7/8 in 04600 Altenburg, zu richten. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung als Jugendschöffe auch bei der Stadtverwaltung Meuselwitz,  Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz abgeben. Sie wird dann an das vorgenannte Jugendamt weitergeleitet.

 

Weitere detaillierte Informationen können Sie aus der Broschüre "Das Schöffenamt in Thüringen" unter https://justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schoeffen oder auf der speziell eingerichteten Homepage https://www.schoeffenwahl.de entnehmen