Grundsteuerreform in Thüringen – Anpassung ab 2027

Meuselwitz

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform beschlossen. Damit nutzt der Freistaat die sogenannte Länderöffnungsklausel, die mit der Grundsteuerreform im Bund eingeführt wurde. Diese ermöglicht den Bundesländern eigene Landessteuergesetze einzuführen, um eine stärkere Belastung von Wohneigentum zu vermeiden.

 

Hintergrund ist, dass die bundesweite Grundsteuerreform dazu geführt hätte, dass insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser künftig deutlich höhere Grundsteuern zahlen müssten. Um diese Entwicklung abzumildern, werden die Steuermesszahlen in Thüringen angepasst.

 

Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende neue Werte:

  • Wohngrundstücke: Senkung von 0,31 Promille auf 0,23 Promille

  • Geschäftsgrundstücke: Erhöhung von 0,34 Promille auf 0,59 Promille

 

Die Landesfinanzverwaltung wird im Laufe des Jahres 2026 die neuen Steuermessbetragsbescheide versenden. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dann ihre angepassten Bescheide, auf deren Grundlage die Städte und Gemeinden ab 2027 die Grundsteuer neu berechnen.

Über den weiteren Ablauf und die nächsten Schritte werden die Bürger rechtzeitig informiert.

 

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