Informationen aus der Einwohnerversammlung vom 20.10.2026
Zur Einwohnerversammlung der Stadt Meuselwitz und aller Ortsteile wurde für den 20.10.2026 in den Bürgertreff Meuselwitz eingeladen.
Der Bürgermeister begrüßte die Anwesenden und brachte zum Ausdruck, dass die Einwohnerversammlung dazu dient, über aktuelle Entwicklungen in der Stadt zu informieren und mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Nach Vorstellung der Amtsleiter informierte er über die aktuellen Themen zur Stadtentwicklung und zur Haushaltslage.
In diesem Jahr wurde ein Teilstück der Richard-Jarros-Straße grundhaft ausgebaut. Die Bauarbeiten waren notwendig, da der Zustand der Leitungen im Straßenkörper schlechter war als gedacht. Derzeit befindet sich der Ausbau in den letzten Zügen. Im Nachgang erhält auch die Luxemburgstraße im Bereich von der Pestalozzistraße bis zur Richard-Jarros-Straße drei neue Straßenlampen.
Die Baumaßnahme Rudolf-Breitscheid-Straße – eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit den Versorgungsträgern ESS, EWA, Mitnetz und envia Therm – nimmt immer mehr Form an. Die Versorgungsträger zeigen reges Interesse und derzeit laufen die Planungen bei allen involvierten Parteien. Der Bau soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 beginnen. Das Baufeld erstreckt sich von der Altenburger Straße bis zur Nordstraße. Es ist ein grundhafter Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn sowie die Anordnung eines Parkstreifens und eine Umgestaltung der Kreuzungsbereiche Pestalozzistraße und Bauvereinsstraße vorgesehen.
In Wintersdorf soll die Oberflächenbefestigung eines Teilstücks der Ringgasse saniert werden, konkret von der Gottesackergasse bis zur Ringgasse 3.
Des Weiteren steht 2027 das geplante Bauvorhaben Georgenstraße von der Bebelstraße bis zum Abzweig Hainbergsee an, bei dem die Stadt in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem ESS Sanierungen an den Gehwegen und der Bushaltestelle plant.
Zum Investitionsgesetz Kohlemillionen Altenburger Land gibt es derzeit keinen neuen Sachstand. Die Projektskizze wurde 2025 beim Begleitgremium eingereicht und bestätigt sowie anschließend der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) vorgelegt. Anfang dieses Jahres erfolgte die Einreichung der Projektskizze beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die ebenfalls bestätigt wurde. Im Anschluss reichte die Stadt die erforderlichen Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zuständiger Fördermittelstelle ein. Derzeit steht der Zuwendungsbescheid, dessen Erteilung noch in diesem Jahr erwartet wird, aus. Im ersten Schritt erfolgen umfassende Planungen zur Vorbereitung der späteren Baumaßnahmen. Die Förderung beträgt 90 % der förderfähigen Kosten, während die Stadt einen Eigenanteil von 10 % zu tragen hat.
Im Jahr 2025 wurden der Stadt rund 550.000 Euro Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen“ bewilligt. Ziel des Programms ist es, den Zustand der Ökosysteme zu verbessern, ihre natürliche Klimaschutzleistung zu stärken und damit langfristig zum Klimaschutz beizutragen. Im Stadtgebiet werden die Fördermittel insbesondere für die Stabilisierung und Aufwertung von Gewässern und Grünflächen eingesetzt. Mit den ersten Projektbausteinen „Umformer“ und „Baderdamm“ wurde 2026 begonnen; beide Maßnahmen sollen noch 2026 abgeschlossen werden. Der Projektbaustein bzw. die dazugehörigen Baumaßnahmen „Von-Seckendorff-Park“ sollen noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden.
Im Verkehrsgarten Wintersdorf findet die Verkehrserziehung der Grundschüler einschließlich der Fahrradprüfung statt. Da die Anlage inzwischen stark sanierungsbedürftig war, wurden im Rahmen des LEADER-Programms Fördermittel für eine umfassende Aufwertung beantragt und 2025 bewilligt. Vorgesehen waren die Erneuerung der Asphaltdecke, der Beleuchtung, der Ampelanlage, der Verkehrsschilder und der Fahrbahnmarkierungen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 53.000 Euro. Davon wurden 40.000 Euro durch LEADER-Fördermittel und rund 13.000 Euro durch Spenden finanziert. Die Maßnahme wurde 2025 abgeschlossen und Mitte Juni dieses Jahres feierlich eingeweiht.
Zugunsten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung behält die Stadt Meuselwitz die gesamtgemeindlichen Bedarfe und regionalen Entwicklungen in Bezug auf erneuerbare Energien im Blick. Die in der 2023 bestätigten, fortgeschriebenen Version der Standortkonzeption für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ermittelten Potenziale stellen sich in den Jahren 2025 und 2026 wie folgt dar: Zu den vorhandenen Potenzialen in Meuselwitz kommt 2026 der Solarpark Meuselwitz (Kronos I – Am Auholz) hinzu, der seit März 2026 in Betrieb ist und rund 60.000 MWh liefert. Die Planungen zum Solarpark Falkenhain (Kronos II) und zum Solarpark Phönix – Meuselwitz (envia) mit ca. 150 MWh fanden Anfang 2026 ihren bestätigenden Abschluss.
Im Mai dieses Jahres konnte das städtische Einzelhandelskonzept nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der tangierten Träger öffentlicher Belange die Zustimmung des Stadtrates finden. Das Einzelhandelskonzept beschreibt auf der Basis der Bestandserhebungen die Versorgungslage für die Meuselwitzer Einwohner, ermittelt über Bedarfs- und Kundenanalysen Potenziale für Entwicklungsräume und leitet hieraus Steuerungsempfehlungen für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum ab. Das Konzept bildet die Grundlage für weitere An- oder Umsiedlungspläne vorhandener Branchenanbieter des Einzelhandels, da die Steuerungsempfehlungen der Sicherung der Innenstadtversorgung oberste Priorität zuweisen. Das Konzept zeigt im Ergebnis zugunsten der Innenstadt einen abgegrenzten, zentralen Versorgungsbereich sowie zwei ergänzende Nahversorgungsstandorte mit unterschiedlichem Entwicklungsrahmen (Westpassagen und Altenburger Straße). Für jedermann besteht die Möglichkeit, sich via Internet auf der Homepage der Stadt Meuselwitz oder durch persönliche Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 30, über die oben genannten Planungen zu informieren.
Das integrale Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) identifiziert auf Basis hydraulischer Berechnungen unter Einbezug eines Modells der Schnauder die Gefährdung der Infrastruktur für verschiedene Hochwasserwahrscheinlichkeiten. Daraus wurden Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, die vor allem auf Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts und technische Maßnahmen im Untersuchungsgebiet fokussieren. Die Stadt Meuselwitz hat im August dieses Jahres die 1. Fortschreibung des HWSK zu einem integralen HWSK bestätigt und dabei die eingegangenen Hinweise und Bedenken aus der Öffentlichkeit und von den tangierten Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Im Ergebnis der Berechnungen sowie aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat sich neben zwei verschiedenen Maßnahmenkomplexen ergeben, dass sich die Grenzen des bisherigen, nicht gesicherten Überschwemmungsbereichs in den Kartenwerken zurückgezogen darstellen. Diese Ergebnisse und die Erkenntnisse zu den Maßnahmenkomplexen, Kosten-Nutzen-Vergleichen und Schutzwirkungen stehen der interessierten Öffentlichkeit zur Einsicht auf der Homepage der Stadt Meuselwitz zur Verfügung. Ebenso können die Planunterlagen in ihrer Gesamtheit in der Verwaltung, Rathausstraße 1, Bauamt, während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Nach den Ausführungen über die abgeschlossenen Konzepte folgen im Anschluss Ausführungen zu den laufenden städtebaulichen Planungen.
Wie seit einiger Zeit bekannt ist, möchte sich auf dem Gelände an der Ackerstraße (ehemaliges OPEL-Autohaus) neben dem bestehenden Einzelhandelsmarkt ein Vollsortimentanbieter (EDEKA) ansiedeln. Die Antragstellung liegt bereits aus dem Jahr 2023 vor und wird jährlich bekräftigt. Die Sicherung der Zufahrt über eine 3. Änderung des vorherrschenden Bebauungsplans „An der Oberen Altenburger Straße“ musste wegen der Wahrung öffentlicher Belange aufgrund unüberbrückbarer Differenzstandpunkte eingestellt werden. Mit dem im Oktober 2025 zur Aufstellung beschlossenen Planverfahren soll das Gebiet im Jahr 2026 vollumfassender betrachtet werden. Mit Einbeziehung der Fläche des bestehenden Einzelhandelsmarktes können Entwicklungsmöglichkeiten für eine künftige gemeinsame verkehrsseitige Erschließung zugunsten der Entlastung der Ackerstraße erreicht werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Derzeit werden die Vorentwurfsunterlagen gefertigt, womit das Verfahren angeschoben ist. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden kann, wurde die Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand seiner Neubekanntmachung vom September 2023) ebenfalls am 29.10.2025 beschlossen. Das Verfahren wird parallel zum Bebauungsplan durchgeführt, damit dem planerischen Entwicklungsgebot nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Rechnung getragen wird. Sobald die planerischen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung, also die Ansiedlung eines Vollsortimenters an der Altenburger Straße, geschaffen sind, kann diese beginnen. Bis dahin sehen die Verfahrensschritte nach den bestätigenden Beschlussfassungen im Stadtrat für den kommenden Vorentwurf und den künftigen Entwurf der Planung die Öffentlichkeitsbeteiligungen für die interessierte Öffentlichkeit vor. Über Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Meuselwitz und auf der Homepage wird auch zu dieser Planung zweimalig Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme für jedermann geboten. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Meuselwitz, welche Bestandteil des monatlich erscheinenden „Boten von der Schnauder“ sind.
Das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Augasse – Wintersdorf“ steht vor seinem unmittelbaren Abschluss, sodass sich im Jahr 2027 nach Realisierung der Erschließungsanlagen für 18 bauwillige Familien die Möglichkeit bietet, sich im Ortsteil Wintersdorf den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Interessenten sind nach unserem Kenntnisstand auf jeden Fall vorhanden. Aus Sicht der Stadt bleibt hierbei, jedem viel Erfolg bei der Realisierung der Einzelmaßnahme zu wünschen. Die Planung hält in wesentlichen Aspekten wie der Straßenführung und der Gestaltung der baulichen Anlagen am Ursprungsplan aus dem Jahr 1994 fest. Neu in die Planung integriert wurden der Deichverteidigungsweg unmittelbar vor dem Hochwasserschutzdeich sowie Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Flächenversiegelung.
Eine vollumfänglich aus Landesmitteln finanzierte Planung, deren Fertigstellung bis Juni 2028 für Größenordnungen wie die Stadt Meuselwitz gefordert ist, wurde nach dem Aufstellungsbeschluss vom August 2025 nun der öffentlichen Ausschreibung zugeführt. Die Kommunale Wärmeplanung soll im Ergebnis eine strategische Planung für die Identifizierung der wirtschaftlichsten Wärmeversorgungsoption und die bestmögliche Erreichung des Klimaschutzziels bis 2045 darstellen. Dazu sollen lokale Gegebenheiten berücksichtigt und möglichst alle tangierten Akteure, mindestens jedoch mit Vertretern, einbezogen werden. Der Wärmeplan wird definieren, ob die Gebäude innerhalb einer Kommune künftig mit netzunabhängigen Lösungen oder leitungsgebundenen Systemen mit Wärme versorgt werden sollen. Der Schwerpunkt liegt bei der Einbeziehung erneuerbarer Energien für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung. Auch zu diesem Thema wird die Öffentlichkeit zum Teil als Akteur und im Rahmen eines begleitenden Öffentlichkeitskonzeptes in den Konzeptphasen mit einbezogen. Derzeit läuft die noch bis Ende Oktober 2026 terminierte öffentliche Ausschreibung auf der Suche nach einem kompetenten Dienstleister. Erste Abstimmungen zur Umsetzung der Kommunalen Planung mit dem potenziellen Dienstleister sind noch für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die Bauarbeiten an unserem Mehrgenerationenhaus in Mumsdorf sind im Jahr 2026 ein großes Stück vorangekommen. In Summe wurden 17 Gewerke ausgeschrieben und vergeben. Die Bauarbeiten an den Außenanlagen haben ebenfalls begonnen. Bewegung im Grünen und soziale Begegnungen fördern die körperliche und geistige Gesundheit und damit die Lebensqualität der gesamten Gemeinschaft. Die Erweiterung des Mehrgenerationenhauses um einen Kneipp-Bereich stärkt diese Aspekte und ergänzt das bestehende Angebot um ein ganzheitliches Naturheilverfahren. Gebaut werden ein Saunahaus, ein Außen-Kneippbecken zum Wassertreten sowie Barfußpfade. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 110.000 Euro; davon werden 85.000 Euro durch LEADER-Fördermittel und rund 25.000 Euro durch Eigenmittel finanziert. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2027 abgeschlossen werden, sodass es im kommenden Jahr für die Mumsdorfer Kneippianer heißt, „Koffer packen und rein ins neue Zuhause in der Hauptstraße 2a in Mumsdorf“.
Leider ist die Stadt auch in diesem Jahr nicht von Vandalismusschäden verschont geblieben. Wie auch in den vergangenen Jahren wurden diverse Graffitis im Stadtgebiet an Häusern, Verkehrsschildern oder Bänken angebracht. Auf den Spielplätzen wurden etliche Spielgeräte, Mülleimer und Bänke zerstört. Ein beliebtes Ziel war im vergangenen Jahr erneut der Von-Seckendorff-Park. Alles in allem beschäftigten die Zerstörungen die Mitarbeiter vom Stadtservice derart, dass die Arbeit an anderen Stellen warten musste oder ganz liegen blieb. Zudem musste viel Geld, das sicherlich an anderen Stellen eine sinnvolle Verwendung gefunden hätte, für die Beseitigung der Schäden aufgebracht werden. Gegenwärtig ist ein weiteres Problem die permanente Zerstörung der Trockenmauer im Park.
Neue Tischtennisplatten konnten dank großzügiger Sponsoren in Zipsendorf auf dem Platz der Opfer des Faschismus (OdF-Platz), im Von-Seckendorff-Park und beim Verkehrsgarten in Wintersdorf aufgestellt werden.
Die Gärtnerei hat auch im Jahr 2026 wieder Bäume mit Hitze- und Sturmschäden beseitigen müssen. Zudem haben sich die Mitarbeiter unermüdlich um unsere städtischen Grünanlagen und Parks gekümmert sowie Reparaturen der ländlichen Wege bewerkstelligt.
Noch in diesem Jahr sind zudem Baumpflanzaktionen mit den Kitas und den Grundschulen geplant.
Auch im Rahmen unseres Straßenreparaturprogramms konnten im Jahr 2026 Teile von Straßen in Meuselwitz und den Ortsteilen durch die Bauhofmitarbeiter repariert werden. Im Ortsteil Schnauderhaichen wurden drei Parkflächen durch die Mitarbeiter des Bauhofs hergestellt, und in der Ackerstraße wurde eine Grünfläche wiederhergestellt. Auf unseren insgesamt 24 Spiel- und Bolzplätzen konnten in diesem Jahr allerdings nur die notwendigsten Werterhaltungs- und Rückbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Digitalisierung der Verwaltung. Der Aufbau einer elektronischen Behörde und deren Dienstleistungen wird in Meuselwitz seit Jahren intensiv vorangetrieben und ist nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Es wurden für die Digitalisierung zahlreiche Anschlussvorbereitungsarbeiten in den städtischen Objekten durchgeführt. Neben dem stufenweisen Ausbau modernster IT-Infrastrukturen gilt es unter anderem, Online-Dienste stetig zu erweitern und bereitzustellen sowie Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu optimieren. Seit dem 1. September 2026 steht auf der städtischen Internetseite ein kommunaler AI-Assistent, genannt kAI, zur Verfügung. Der Chatbot unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu verschiedenen Verwaltungsthemen und ergänzt damit die bestehenden Informations- und Serviceangebote der Stadtverwaltung. Der digitale Assistent ist über ein Symbol im unteren rechten Bereich auf den Seiten der städtischen Website erreichbar. Nutzerinnen und Nutzer können dort Fragen zu typischen Anliegen stellen. Die Antworten basieren auf den offiziellen Inhalten der städtischen Internetseite und werden unmittelbar bereitgestellt. So können beispielsweise Informationen zu Öffnungszeiten, Anträgen, Zuständigkeiten oder allgemeinen Verwaltungsleistungen schnell und rund um die Uhr abgerufen werden. Sofern eine Anfrage einen Bereich betrifft, der nicht durch die Stadtverwaltung bearbeitet wird, kann der Chatbot zudem auf weiterführende externe Informationsquellen verweisen. Die Nutzung des Chatbots erfolgt DSGVO-konform; personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Der digitale Assistent ersetzt dabei nicht die persönliche Beratung durch die Stadtverwaltung. Er versteht sich vielmehr als ergänzendes Serviceangebot, das insbesondere bei häufigen Standardfragen eine schnelle erste Orientierung ermöglicht.
Die allgemeine Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt bewegen immer noch viele Gemüter. Vandalismus in den öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie die illegale Müllentsorgung sind leider weiterhin ein großes Problem. Hausmüll wird illegal entsorgt, öffentliche und private Gebäude werden beschmiert sowie Bushaltestellen oder Bänke bewusst zerstört. Die Verwaltung arbeitet hierbei eng mit der Polizei zusammen. Die Kontrollen durch die Ordnungsbehörde der Stadt erfolgen derzeit mit zwei Mitarbeitern. Die zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten zur Ermittlung und Ahndung werden voll ausgeschöpft. Eine nachhaltige Verbesserung der Lage wird jedoch erst dann erzielt werden können, wenn in den Köpfen der Menschen ein Unrechtsverständnis zu Vandalismus und illegaler Müllentsorgung angekommen ist. Wir bitten alle aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, sachdienliche Hinweise bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei uns im Haus oder direkt bei der Polizei zu melden. Hinsichtlich der Badeseen und Parkanlagen, welche zu den Schwerpunktbereichen der Stadt zählen, pflegt die Stadtverwaltung einen engen Kontakt mit den Straßensozialarbeitern, um diese Brennpunkte aktiv mit in die Streifentätigkeit aufzunehmen.
Es gibt leider nach wie vor einige Gebäude innerhalb unseres Stadtgebietes, bei denen der Zustand nicht zufriedenstellend ist. Einigen Eigentümern ist der Zustand ihrer Immobilie leider egal, jedoch obliegt diesen rechtlich die Sicherung der Gebäude. Der Verfahrensweg in solchen Fällen ist oftmals sehr langwierig – vor allem dann, wenn die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden können oder es sich um herrenlose Objekte handelt. Beim Gebäude Markt 1 beispielsweise ist der Eigentümer zwar bekannt, dieser kann die Sicherungsmaßnahmen jedoch nicht vornehmen, da hier ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Um die Gefahr für Leib und Leben abzuwenden sowie den Schutz von Rechten Dritter zu gewährleisten, musste eine Absperrung erfolgen. Diese muss so lange bestehen bleiben, bis von dem Gebäude keine Gefahr mehr ausgeht. Für solche speziellen Konstellationen wurde durch das Land ein Fördermittelprogramm geschaffen. Da vom Eigentümer keine Reaktion zu erwarten ist, wurden seitens der Stadtverwaltung die entsprechenden Fördermittel beantragt. In der Regel ist auch dies ein langwieriger Prozess, und eine Bescheidung kann meist erst zum Ende des Jahres erwartet werden. Das Ordnungsamt weist die Eigentümer jedoch immer wieder nachdrücklich auf ihre Sicherungspflichten hin und veranlasst gegebenenfalls auch notwendige Ersatzmaßnahmen.
Nachdem der langjährige Kontaktbereichsbeamte Thomas Wiesinger in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde, gibt es bald einen Nachfolger: Andreas Gürschke wird ab November regelmäßig im Stadtgebiet präsent und als fester Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sein; somit gibt es wieder zwei Kontaktbereichsbeamte in der Stadt.
Herzlicher Dank gilt dem außergewöhnlichen Engagement, welches die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Meuselwitz für die tägliche Sicherheit und zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger aufbringen. Wir können uns immer auf ihre uneingeschränkte Einsatzbereitschaft, ihre Schnelligkeit und ihre fachliche Kompetenz verlassen. Im Jahr 2026 hatten unsere Kameradinnen und Kameraden bisher 143 Einsätze. Der bedeutendste Einsatz war mit Sicherheit der Großbrand auf einer stillgelegten Fläche des ehemaligen Tagebaus Rusendorf, bei dem 714 Einsatzkräfte, 177 Fahrzeuge und Spezialtechnik gefordert waren. Dort kam es am 27. Juni 2026 zwischen Meuselwitz, Mumsdorf und Falkenhain zu einem Großfeuer. Betroffen ist das Kohletrübebecken I, das sich in bergrechtlicher Zuständigkeit der LMBV befindet. Nachdem der oberflächliche Vegetationsbrand weitgehend durch die Kameraden gelöscht worden war, ging die Verantwortung für das Areal am 3. Juli 2026 von der Feuerwehr auf die LMBV über. Wieder einmal zeigte sich, dass die Grundlage der Ausübung eine gute Ausstattung ist. Deshalb ist es wesentlich, unsere Freiwilligen Feuerwehren mit moderner Ausrüstungs- sowie Einsatztechnik auszustatten. In diesem Zusammenhang konnten durch die Feuerwehrpauschale 2025 weitere wichtige Anschaffungen für die Feuerwehr erfolgen. So wurden unter anderem Umbaumaßnahmen für eine verbesserte Einsatzfähigkeit, Maßnahmen für die Schwarz-Weiß-Trennung, ein Akku-Ladeschrank und einheitliche Bekleidung für die Betreuer der Jugendfeuerwehr finanziert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 18.359,68 Euro. Im Februar dieses Jahres wurde zudem das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF10) an unsere Kameradinnen und Kameraden übergeben, dessen Kosten sich auf rund 595.000,00 Euro belaufen.
Im Rahmen des bundesweiten Warntages wurden auch die Sirenen in Meuselwitz ausgelöst. Diese sind nunmehr in der Lage, Sprachdurchsagen abzuspielen, was im Zusammenhang mit dem Warntag reibungslos funktionierte. Die Bevölkerung kann damit bei Schadensereignissen noch besser gewarnt und informiert werden.
Der Eigenbetrieb der Stadt „Stadtwerke Schnaudertal“ konnte 2026 folgende Investitionsmaßnahmen umsetzen bzw. beginnen: Erneuerung Trink- und Abwasserleitung R.-Jarros-Straße von Schnauderhainicher Weg bis Luxemburgstraße (Trinkwasser = Eigenleistung, Abwasser = Spora Kies) und Erneuerung Trinkwasserleitung Bebelstraße von Freiligrathstraße bis Goethestraße (Eigenleistung ESS, Fertigstellung geplant bis Ende Oktober).
Im Investitionsprogramm des Wirtschaftsplanes sind für das Jahr 2027 folgende Investitionsmaßnahmen geplant: Erneuerung Trinkwasserleitung R.-Breitscheid-Straße (von Uhlandstraße bis Nordstraße) und Abwasserleitung R.-Breitscheid-Straße (von Pestalozzistraße bis Bahnübergang); Erneuerung Trink- und Abwasserleitung Georgenstraße (von Bebelstraße bis Zufahrt Hainbergsee); Erneuerung Zulauf Kanal zur Kläranlage Meuselwitz; Erneuerung Phönixring (Trinkwasserleitung); Erneuerung Trinkwasserleitung Bebelstraße (von Georgenstraße bis Schulstraße im Fußweg).
Am 25. März 2026 wurde nach zähem Ringen durch den Stadtrat ein ausgeglichener Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Wie bereits in den letzten Jahren ausgeführt, gibt es immer größere Schwierigkeiten in der Haushaltsplanung. Die Kosten steigen in allen Bereichen, die Einnahmen jedoch nicht in der gleichen Geschwindigkeit. Der Ausgleich in den Jahren 2027 bis 2029 konnte nur durch die Bildung der Finanzausgleichssonderrücklage im Rahmen der Jahresrechnung 2025 erreicht werden. Grundlage hierfür waren Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2025. Diese Mittel werden anteilig in den Jahren 2027 bis 2029 wieder als Einnahmen verbucht und gleichen so den Verwaltungshaushalt aus. Für das Jahr 2026 konnte der Ausgleich erneut nur dadurch erreicht werden, dass die Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigem beweglichen Vermögen, wie beispielsweise an Straßen, Fußwegen oder Plätzen, bis auf ein Minimum gestrichen wurden. Damit hat die Stadt keine Mittel zur Verfügung, um dringend notwendige, grundhafte Sanierungen zu beginnen. Es verbleiben nur Mittel für Maßnahmen, die für den Weiterbetrieb unerlässlich sind. Somit ist nur die Erfüllung der Pflichtaufgaben und der gesetzlich geforderten Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt möglich. Sogenannte freie Spitzen, die für Investitionen dringend notwendig sind, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes finanzieren sich allesamt durch Zuschüsse Dritter, wie beispielsweise durch Fördermittel des Landes, die Investitionspauschale und durch Eigenmittel der Stadt in Form von Rücklagenmitteln.
Seitens des Landes wurde zur Unterstützung der Städte und Gemeinden ein kommunales Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Für die Kommunen besteht die Möglichkeit, Kredite über die Thüringer Aufbaubank aufzunehmen, wobei der Schuldendienst vom Land übernommen wird. Für die Stadt Meuselwitz stehen Kredite in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Es bestand nun die Aufgabe, Maßnahmen zu eruieren, die zur wesentlichen Entwicklung der Stadt beitragen und die innerhalb des Zeitraums von 2026 bis 2029 umgesetzt und abgerechnet werden können. Dazu wurden Vorschläge zusammengetragen, und der Stadtrat hat in einem Grundsatzbeschluss eine Prioritätenliste beschlossen. Diese umfasst den grundhaften Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Straße in Meuselwitz, den barrierefreien Zugang zum Kulturhaus Wintersdorf, Maßnahmen unter dem Motto „Sicherheit schafft Erlebnis“ zur Veranstaltungssicherung, die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, Eigenanteile für die Sanierung städtischer Sportstätten sowie ein Sonderreparaturprogramm für Gehwege im gesamten Stadtgebiet. Die Kosten für die Maßnahmen 1 bis 4 sowie 6 wurden in den Vermögenshaushalt 2026/2027 aufgenommen und so die gesicherte Finanzierung dargestellt.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde der Haushalt für die Jahre 2026 und 2027 bestätigt und konnte somit in Kraft treten. Zugleich wurde jedoch die Bildung der Sonderrücklage beanstandet und der Stadt Meuselwitz auferlegt, ein Konsolidierungskonzept zu beschließen. Gegen diese Punkte hat die Stadt Rechtsmittel eingelegt, sodass der entsprechende Rechtsstreit dazu derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Zwischenzeitlich haben sich beispielsweise Änderungen in der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme Richard-Jarros-Straße ergeben, da hier erhebliche Mehrausgaben notwendig sind, um die Maßnahme insgesamt realisieren zu können. Des Weiteren wurde ein Grundsatzbeschluss zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ durch den Stadtrat gefasst. Die Stadt plant hierbei, Maßnahmen zum Wasserhaushalt sowie zur Aufwertung des Grottenteichs, des Mühlteichs, des Mühlgrabens und des Hainbergsees durchzuführen. Zudem ist vorgesehen, die Schnaudertalhalle im Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur anzumelden, nachdem die Stadt Meuselwitz in der ersten Runde mit der gemeinsamen Anmeldung der drei Sportstätten – Schnaudertalhalle, Kulturhalle und oberer Sportplatz Wintersdorf – keine Berücksichtigung gefunden hat. All diese Maßnahmen waren im Haushalt 2026/2027 noch nicht enthalten, sodass in der Summe der Vorhaben ein Nachtragshaushalt für 2026 und 2027 einschließlich der Finanzplanung bis 2029 notwendig wurde. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte am 23. September 2026. Die Unterlagen liegen nunmehr bei der Kommunalaufsicht zur Entscheidung vor.
Ausdrücklich festzuhalten ist, dass die neu aufgenommenen Maßnahmen ohne die entsprechenden Förderungen nicht umgesetzt werden könnten. Zur Realisierung der geplanten Vorhaben sind zudem Rücklagenentnahmen notwendig. Am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2029 werden der Stadt voraussichtlich nur noch Rücklagenmittel in Höhe von rund 37.000 Euro zur Verfügung stehen, sofern im Verwaltungshaushalt keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Für das Jahr 2027 sind in der Finanzverwaltung erneut die Vorgaben zur Grundsteuerreform umzusetzen. Dazu hat der Stadtrat noch eine Entscheidung zur Hebesatzung zu treffen. Aufgrund der sinkenden Grundsteuermessbeträge ist eine Anpassung des Hebesatzes unumgänglich, soweit die Aufkommensneutralität gewahrt bleiben soll. Auch in den nachfolgenden Jahren ist der Fokus trotz der zahlreichen Herausforderungen zwingend auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung zu legen, denn nur so wird es möglich sein, die Pflichtaufgaben dauerhaft zu erfüllen, im Rahmen der Daseinsfürsorge freiwillige Maßnahmen umzusetzen und auf diese Weise ein lebendiges Meuselwitz zu erhalten.
Im Anschluss dankte der Bürgermeister für die Aufmerksamkeit und das Interesse an der kommunalpolitischen Arbeit des Stadtrates sowie der Verwaltung.
Bild zur Meldung: Informationen aus der Einwohnerversammlung vom 20.10.2026