Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt

Meuselwitz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 20.11.2019 wurde das zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) erlassen.


Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelung ist die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt ohne Zustimmung der betreffenden Personen nicht mehr möglich.


Damit wir Ihnen auch künftig zu den einzelnen Jubiläen öffentlich im Amtsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche und schriftliche Einwilligung notwendig.


Wenn Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Amtsblatt wünschen, bitten wir um Erteilung Ihrer Einwilligung mittels des Formulars.

Das Formular kann in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.


Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Einwilligung Alters- und Ehejubiläen