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Anmeldung eines Wohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Verwarngeld geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis/Reisepass und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern sind.

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt der Stadt, der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in die Sie gezogen sind.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Adressangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
  • bei Eigentum: Nachweis in Form eines Kaufvertrages/Grundbuchauszuges

 

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass bei der Neuanmeldung alle anzumeldenden Personen persönlich anwesend sein müssen. Für minderjährige Kinder ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Besteht das alleinige Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer umzieht hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.