Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Abmeldung eines Wohnsitzes

Abmeldung eines Wohnsitzes

 

Leistungsbeschreibung

Eine Abmeldung der Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z. B. Fortzug ins Ausland oder Aufgabe einer von mehreren Wohnungen).


Bei einem Wohnungswechsel müssen sie sich lediglich bei der zuständigen Meldebehörde der neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese informiert dann die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

 

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes melden.

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt in Ihrer Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft.