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Personalausweis

Personalausweis

 

Leistungsbeschreibung

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat.

Voraussetzung:

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
  • Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre  

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.

 

Neuer Personalausweis:

Mit dem 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann seit dem 01.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Ausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.

 

Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
  • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur
  • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • zwei digitale Fingerabdrücke (auf Wunsch)
  • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)  

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt der Stadt, der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in welcher Sie gemeldet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • bei Personen unter 16 Jahren Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativbescheinigung Jugendamt)
  • biometrisches Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 1. November 2010 gelten für die Ausstellung von Personalausweisen folgende Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Die Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 3-4 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.