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Kinderreisepass

Kinderreisepass

 

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit 01.01.2024 nicht mehr möglich.

 

Kinderreisepässe dürfen seit dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

 

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.

 

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ abrufen.