Archivansicht der Auslegung - "2. Änderung B-Plan Gewerbe- und Sondergebiet "An der Oberen Altenburger Straße" - 2. Entwurf"
2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Sondergebiet „An der Oberen Altenburger Straße“ Stand 30.09.2022
Billigung und erneute Auslegung des (i. S. d. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Der im Ergebnis der Abwägung (Beschluss SR-191/2022 vom 26.10.2022) hervorgegangene 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Sondergebiet „An der Oberen Altenburger Straße“ mit Stand vom 30.09.2022 wurde mit Beschluss Nr. SR-192/2022 vom 26.10.2022 vom Stadtrat der Stadt Meuselwitz gebilligt und zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB freigegeben.
Der 2. Entwurf mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Sondergebiet „An der Oberen Altenburger Straße“, Meuselwitz, Stand 30.09.2022 sowie dessen Begründung, Stand 30.09.2022 und den Anlagen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung (vorauss. Amtsblatt Nr. 11/22 am 12.11.2022) öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022
während der Dienststunden in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Zimmer 30, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz aus.
Die Unterrichtung der tangierten Träger öffentlicher Belange über die erneute Beteiligung erfolgte durch vorgezogene Mitteilung vom 02.11.2022. Nach § 4 a Abs. 4 BauGB ist der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Sondergebiet „An der Oberen Altenburger Straße“ in der Fassung vom 30.09.2022 mit der Begründung und den Anlagen daher ab dem 02.11.2022 bis zum Ende der o. g. öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Stadt Meuselwitz bereitgestellt.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: