BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
zum Inhalt
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Informationen aus der Einwohnerversammlung vom 14.10.2025

In der Einwohnerversammlung informierte der Bürgermeister nach der Begrüßung der Anwesenden u. a. über folgende Themen:

 

Aktuelle Themen zur Stadtentwicklung

Im vergangenen Jahr wurde darüber informiert, dass die Stadt einen Lärmaktionsplan aufstellt und das Stadtentwicklungskonzept zum dritten Mal fortschreibt. Beide Projekte sind mittlerweile abgeschlossen. Die finalen Konzepte können auf der Homepage der Stadt Meuselwitz unter Wirtschaft und Bauen à Richtlinien und Konzepte eingesehen werden. 

 

Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PV-FFA) – Sachstand der Planungen/Umsetzung

Zugunsten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung behält die Stadt Meuselwitz die gesamtgemeindlichen Bedarfe und regionalen Entwicklungen in Bezug auf erneuerbare Energien im Blick. Entsprechend der Standortkonzeption für PV-Freiflächenanlagen 2023 haben die Bauleitplanungen für künftige Anlagen folgenden Stand:

  • Solarpark Meuselwitz (Kronos I) ca. 51 ha – zwischen Heukendorfer Weg und Am Auholz: 

Bebauungsplan als Satzung Frühjahr 2025 beschlossen, der Aufbau der Anlage ist in vollem Gang, Fertigstellung Frühjahr 2026. Eine Bürgerbeteiligung in Form günstiger, festverzinslicher Geld(wert)anlagen ist vorgesehen und wird in Kürze kommuniziert.

  • Solarpark Phönix – Meuselwitz ca. 86 ha – zwischen Breitenhainer Straße und Straße der Einheit nach Schnauderhainichen:

Bebauungsplan: Die Satzung wurde im September dieses Jahres beschlossen. Der Investor plant nun die bestmögliche Ausschöpfung der Fläche zugunsten erneuerbarer Energien; Baubeginn ist für Ende 2026 vorgesehen.

  • Solarpark Falkenhain (Kronos II) ca. 29 ha – zwischen Falkenhainer Straße von Bünauroda nach Falkenhain und Alter Rusendorfer Straße:

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan soll noch in 2025 (vorauss. Sitzung des Stadtrates November 2025) gefasst werden. Der Baubeginn ist unmittelbar anschließend im Frühjahr 2026 geplant.

Diese bestehenden und laufenden großflächigen PV-FFA lassen im Gebiet der Stadt Meuselwitz aus städteplanerischer Sicht kaum noch Spielraum für weitere großflächige Anlagen. Künftige Großprojekte von Investoren sollen sich deshalb vorrangig nur noch auf Dachflächen und/oder geeigneten Brach- und/Konversationsflächen beschränken. 

Letztere bleiben aber auch für die ständig steigende Nachfrage nach Flächen für Batteriespeicheranlagen interessant. Diese Investitionen sind sinnvoll in Gebieten, in denen großflächige PV-FFA oder Windkraftanlagen Bestand haben und der Netzausbau dem gestiegenen Angebot nicht gewachsen ist. Die Stadt Meuselwitz wird sich damit, jeden Investor gleichgestellt, befassen und geeignete städtische Flächen im Bedarfsfall zur Verfügung stellen.

 

Sachlicher Teilplan Wind

Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien hat sich die Stadt Meuselwitz im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum „Sachlichen Teilplan Wind und Sicherung des Kulturerbes“ des Freistaats Thüringen eingebracht. Der Entwurf dieser Planung war von Juli bis einschließlich 15.09.2025 für jedermann zur Beteiligung veröffentlicht und wurde auch auf der städtischen Website kommuniziert. 

Zur Stärkung der Positionen haben sich die Stadt Lucka, die Stadt Meuselwitz und die Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue mit all ihren Bürgermeistern der Gemeinden Haselbach, Fockendorf, Treben, Gerstenberg und Windischleuba in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen weitere Windkraftanlagen ausgesprochen. Das kompakte Statement dagegen soll für die Nordregion des Altenburger Landes ein Zeichen setzen und den Fokus auf den verstärkten Netzausbau und Speicherkapazitäten für die in Eigeninitiative geschaffenen Grünstromkapazitäten der Kommunen setzen. 

 

Weitere städtebauliche Planungen 

Noch bis einschließlich 14.10.2025 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wohngebiet „Alte Schule - Zipsendorf“. Bis einschließlich 11.11.2025 besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Augasse“ Wintersdorf.  

Für jedermann besteht die Möglichkeit, sich über das Internet (Website der Stadt Meuselwitz) oder durch persönliche Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 30 über die o. g. Planungen zu informieren und Hinweise, Bedenken oder Anregungen im Verfahren beizusteuern.

Im Zusammenhang mit der im letzten Jahr im Stadtrat getroffenen Willenserklärung zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in der Ackerstraße folgten voraussetzende Planungen wie 

  • Erarbeitung städtisches Einzelhandelskonzept, dessen Entwurf nach Billigung durch den Stadtrat voraussichtlich ab Mitte November der breiten Öffentlichkeit und wesentlichen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt wird,

     und 

  • Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Sondergebiet An der Oberen Altenburger Straße. 

Ziel der 3. Änderung war die Vorbereitung der städtebaulichen Ordnung für die Zufahrt zum künftigen EDEKA-Einkaufsmarkt in Verbindung mit der Entlastung der Ackerstraße als Haupterschließungsstraße. 

Die Bauleitplanung wurde im Entwurf in der Zeit vom 21.10.2024 bis 21.11.2024 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange waren beteiligt. Im Ergebnis der Auswertung aller behördlichen Stellungnahmen muss festgehalten werden, dass Akzeptanz nur in der Erweiterung des Geltungsbereiches hergestellt werden kann.

Das bedeutet, dass nur mit Einbeziehung der an der Ackerstraße bestehenden gewerblich genutzten Fläche (ehem. Autohaus mit Werkstatt) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Umwidmung zum „Sondergebiet“ die Standortbedingungen für einen großflächigen Einzelhandel begünstigt werden können. 

Die laufende Bauleitplanung ist demnach folgerichtig einzustellen, ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan bzgl. der Flächennutzung (Sondergebiet) zu ändern. 

Die Stadt Meuselwitz wird diese investorengebundenen Aufgaben weiterhin unterstützen und im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben begleiten. Zielstellung bleibt weiterhin im Einklang mit dem parallel in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzept, die Erweiterung des nahversorgungsunterstützenden Versorgungsbereiches Ackerstraße um einen Vollsortimentanbieter. 

Insgesamt wird bei jeglicher Entwicklung der Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet sowohl bei investorengestützten Einzelplanungen als auch im städtischen Einzelhandelskonzept unbedingt die Vereinbarkeit mit der Versorgungssicherheit der Innenstadt im Vordergrund stehen.

 

Hochwasserschutz

Um den Hochwasserschutz in Meuselwitz fortführen zu können, ist die Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes notwendig. 

Damit sollen die geplanten Maßnahmen auf deren Realisierbarkeit und tatsächliche Kosten überprüft, aber auch die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen gewährleistet, werden.

Im vergangenen Jahr wurde der gesamte Schnauderverlauf neu vermessen und in diesem Jahr erfolgten die hydraulischen Berechnungen. Aktuell werden Maßnahmen erarbeitet und es erfolgen Abstimmungen mit den genehmigenden Behörden. 

Es ist geplant, in der Stadtratssitzung im November den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf auf die Tagesordnung zu nehmen. Anschließend kann der gebilligte Entwurf von allen betroffenen Meuselwitzern eingesehen werden und es besteht die Möglichkeit für Betroffene, eine Stellungnahme abzugeben. 

 

Städtische Projekte

Zum Investitionsgesetz Kohlemillionen Altenburger Land gibt es leider keinen neuen Sachstand. Die Projektskizze wurde beim Begleitgremium eingereicht und bestätigt. Im Anschluss wurde die Skizze der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) vorgelegt, die Anmerkungen aus der Beratung wurden an die Stadt Meuselwitz weitergegeben. Die Anzeige des Projektes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) ist in Vorbereitung und soll noch dieses Jahr erfolgen. Erst danach kann der Fördermittelantrag gestellt werden. Der Fördersatz liegt bei 90 %; 10 % Eigenanteil muss die Stadt tragen. 

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen“ erhält die Stadt bis Ende 2029 rund 600 T € Fördergelder aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Meuselwitz“. 

Das Projekt „Natürlicher Klimaschutz in Meuselwitz“ ist in diesem Jahr mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis Ende 2029 gestartet. Als erstes wurde das Planungsbüro DANE Landschaftsarchitektur aus Weimar mit der landschaftsarchitektonischen Planung beauftragt.

Im Rahmen des Projektes konnte für die Meuselwitzer Stadtgärtnerei technische Ausrüstung für die Pflege der städtischen Grünflächen, insbesondere der Projektflächen beschafft werden, wie ein insektenfreundliches Landschaftspflegegerät und ein Elektrokipper. 

In diesem Jahr soll noch die Ausschreibung für die Projektbausteine Umformer und Baderdamm erfolgen sowie der erste Spatenstich.

 

Zum Thema Straßensanierung liegt in 2025 neben der jährlichen Reparatur und Ausbesserung der kommunalen Straßen- und Gehwege der Schwerpunkt bei der Straßenbaumaßnahme in der Pestalozzistraße (von Knotenpunkt Heinrich-Heine-Straße bis Knotenpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße) als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem ESS, der EWA, der envia Therm und Mitnetz. Die Baumaßnahmen zum grundhaften Ausbau sollen bis zum Jahresende abgeschlossen werden. 

In den nächsten Jahren soll in mehreren Abschnitten die Rudolf-Breitscheid-Straße grundhaft als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem ESS ausgebaut werden. Die hierfür beantragten Fördergelder wurden für 2025 nicht bewilligt und werden für 2026 neu beantragt. 

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, die Betriebs- und Reparaturkosten bei der Straßenbeleuchtung zu senken. Deshalb erfolgte auch in 2025 eine Umstellung der Beleuchtung auf LED. Insgesamt wurden in diesem Jahr 217 Lampen mit Hilfe von Fördermitteln umgerüstet. Dadurch können die Kosten in dem Bereich weiter erheblich gesenkt werden.

 

Immer wieder gab und gibt es bei der Ausführung der Straßenreinigung Beschwerden. 

Diese Hinweise wurden mit der beauftragten Firma ausgewertet und die Mängel werden durch Nachreinigungen weitestgehend abgestellt. Die Bürger werden gebeten, sowohl defekte Straßenbeleuchtungen als auch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reinigungen mitzuteilen. Die Leistungen zur Straßenreinigung wurden Ende 2024 ausgeschrieben und für die Jahre 2025/2026 erneut an Remondis vergeben.

Für 2026 plant das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als Straßenbaulastträger einige Erneuerungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Mit dabei ist die B180 von Ortsausgang Meuselwitz in Richtung Zeitz bis zur Landesgrenze. Laut aktuellem Stand soll die Oberfläche instandgesetzt werden. Des Weiteren sind die Instandsetzung des Abzweiges Mumsdorfer Straße sowie der Ampelkreuzung Luckaer Straße/B180 in Planung.

 

Auf den insgesamt 22 Spiel- und Bolzplätzen konnten in diesem Jahr aufgrund der Haushaltslage erneut leider nur die notwendigsten Werterhaltungs- und Rückbaumaßnahmen durchgeführt werden.

 

Breitbandausbau

Die letzten Tiefbauarbeiten, die sich über weite Teile des Stadtgebietes erstrecken, sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. 

 

LEADER-Förderung

Verkehrsgarten Wintersdorf

In diesem Jahr wurden der Stadt Meuselwitz für die Wiederbelebnung des Verkehrsgarten Wintersdorf LEADER-Fördermittel in Höhe von rund 40.000 Euro bewilligt. Die Kosten für die komplette Maßnahme belaufen sich auf rund 53.500 Euro. Der Eigenanteil von ca. 13.500 Euro (25 %) wird komplett durch Spenden finanziert. Im Rahmen des Projektes wird der Asphalt, die Ampelanlage, die Markierungen sowie die Elektroanlage inklusive Beleuchtung erneuert. Die Maßnahme wird bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

 

Das umfangreichste Vorhaben ist das Mehrgenerationenhaus in Mumsdorf. 

Die Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune und unsere 6 Kindertagesstätten mit insgesamt 371 Plätzen sind größtenteils ausgelastet. Durch bauliche Mängel beim Kindergarten S. Kneipp in Mumsdorf ist eine Ersatzbeschaffung dringend notwendig.

Dazu wird aktuell das ehemalige Gemeindeamt Mumsdorf als zukünftige Heimstätte für Jung und Alt zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut. Im Gebäude werden Räumlichkeiten für die Kita, den Ortsteilrat und ansässige Vereine geschaffen. Erfreulicherweise wird dieses Projekt vom Freistaat Thüringen mit insgesamt 1,4 Mio € gefördert werden, aber auch ein enormer Eigenanteil ist durch die Stadt aufzubringen. Die Bauarbeiten sind bereits im vollen Gange. 

Stand jetzt kann die geplante straffe Zeitschiene gehalten werden und die Bauarbeiten am Gebäude und den Freianlagen können Ende 2026 abgeschlossen werden. 

Damit können wir das Angebot der Plätze erweitern, um dem Betreuungsanspruch gerecht zu werden. Ziel ist aber auch, als Wohnstandort für junge Menschen attraktiv zu bleiben.

 

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Digitalisierung der Verwaltung. Der Aufbau einer elektronischen Behörde und deren Dienstleistungen wird in Meuselwitz seit Jahren intensiv vorangetrieben und ist noch nicht abgeschlossen. 

Neben dem stufenweisen Ausbau modernster IT-Infrastrukturen gilt es, Online-Dienste stetig zu erweitern und bereitzustellen sowie Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu optimieren. So kann der Bürger über die Website der Stadt Meuselwitz unter der Rubrik „Online Bürgeramt“ aktuelle und rechtsgültige Formulare (bereitgestellt vom Zentralen Thüringer Formularservice) nutzen. Über weitere digitale Schnittstellen wird den Bürgern die einfache und bequeme Erledigung von Anliegen, wie der Anforderung einer Meldebescheinigung und/oder der Vereinbarung von Terminen, von überall und jederzeit ermöglicht.

Für die Leistungen des Online-Bürgeramtes ist die Identifikation und Authentifizierung mittels Bund-ID (zentrales, digitales Nutzerkonto des Bundes), welche als digitale Identität für die Kommunikation mit Behörden dient, erforderlich.

Als nächster Schritt ist die Bereitstellung der Medienbruchfreiheit angestrebt. Damit wird der Verlauf eines digitalen Prozesses ohne Unterbrechung oder Wechsel des Informationsmediums, z. B. von der elektronischen Antragstellung bis zur digitalen Genehmigung, erreicht. Im Einwohnermeldeamt sind teils einzelne nahtlose Prozesse (z. B. Meldewesen) integriert.

 

Die Wahrung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt stellt weiterhin einen bedeutsamen Diskussionspunkt dar.

Der Vandalismus in den öffentlichen Park- und Grünanlagen ist leider weiterhin ein Problem. Hausmüll wird illegal entsorgt, öffentliche und private Gebäude werden beschmiert und Bushaltestellen oder Bänke bewusst zerstört. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Polizei tätig ist, damit Verstöße konsequent geahndet werden. Alle aufmerksamen Bürger werden gebeten, sachdienliche Hinweise bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in der Verwaltung oder bei der Polizei zu melden.

Eine Kontrolle durch die Ordnungsbehörde der Stadt mit derzeit nur einem Mitarbeiter ist zeitlich nicht uneingeschränkt möglich. Dabei kommt die Größe des zu bestreifenden Stadtgebietes hinzu.

Hinsichtlich der Badeseen und Parkanlagen, welche zu den Schwerpunktbereichen der Stadt zählen, pflegt die Stadtverwaltung engen Kontakt mit den Straßensozialarbeitern, um die Brennpunkte in die Streifentätigkeit mit aufzunehmen.

Es gibt leider nach wie vor einige Gebäude innerhalb unseres Stadtgebietes, bei denen der Zustand nicht zufriedenstellend ist. Einigen Eigentümern ist der Zustand ihrer Immobilie egal, jedoch obliegt diesen die Sicherung der Gebäude. Der Verfahrensweg in solchen Fällen ist oftmals sehr langwierig, vor allem wenn die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden können oder es sich um herrenlose Objekte handelt. Zum Beispiel beim Gebäude Markt 1, bei dem der Eigentümer bekannt ist, der aber aufgrund eines anhängigen Insolvenzverfahrens die Sicherungsmaßnahmen nicht vornehmen kann. Um die Gefahr für Leib und Leben sowie den Schutz von Rechten Dritter zu gewährleisten, musste eine Absperrung erfolgen. Diese muss solange bestehen bleiben, bis von dem Gebäude keine Gefahr mehr ausgeht. Für solche speziellen Konstellationen wurde durch das Land ein Fördermittelprogramm erschaffen. Da von dem Eigentümer keine Reaktion zu erwarten ist, wurden seitens der Stadtverwaltung die Fördermittel beantragt. In der Regel ist dies ein langwieriger Prozess und eine Bescheidung kann meist erst Ende des Jahres erwartet werden. Das Ordnungsamt weist jedoch immer wieder die Eigentümer auf ihre Sicherungspflichten hin und veranlasst ggf. auch Ersatzmaßnahmen.

 

Hilfeleistung und Brandschutz

Für das außergewöhnliche Engagement, das die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Meuselwitz täglich zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger aufbringen, wird aufrichtig Dank ausgesprochen. Ihre uneingeschränkte Einsatzbereitschaft, schnelle Reaktionsfähigkeit und fachliche Kompetenz sind jederzeit verlässlich. Im Jahr 2025 hatten unsere Kameradinnen und Kameraden bisher 94 Einsätze. Grundlage der Ausübung ist eine gute Ausstattung. Deshalb ist es wesentlich, unsere Freiwilligen Feuerwehren mit moderner Ausrüstungs- sowie Einsatztechnik auszurüsten. Die Ausstattung mit neuer Schutzkleidung ist dieses Jahr fortgeführt worden. Die Kosten für die Einsatzkleidung beläuft sich auf rund 14.000 €. Im Weiteren wird ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF10) voraussichtlich noch Ende dieses Jahres bzw. spätestens im ersten Quartal des neuen Jahres unseren Kameradinnen und Kameraden zur Verfügung stehen. Hier belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf rund 597.000,00 €. 

 

Die Umrüstung der Sirenen konnte 2025 fortgeführt und weitestgehend beendet werden. Die Sirenen wurden alle umgerüstet und so vorbereitet, dass zukünftig auch die digitale Ansteuerung möglich sein wird. 

Für die digitale Ansteuerung sind noch Absprachen und Arbeiten mit dem Landratsamt Altenburger Land notwendig. Sobald diese abgeschlossen sind, ist auch die Warnung der Bevölkerung mittels Sprachtext-Durchsage möglich. Damit konnte bereits jetzt ein weiterer großer Schritt für die Sicherheit der Bürger unserer Stadt geschaffen werden. 

Die Kosten hierfür betragen rund 120.000 €.

 

Ein weiteres Projekt der Stadt Meuselwitz ist die Errichtung eines Friedwaldes, welches sich derzeit in einem laufenden Verfahren befindet. 

Um das Vorhaben abschließen zu können, sind weitere Rücksprachen mit dem Eigentümer erforderlich.

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Stadtwerke Schnaudertal konnte 2025 folgende Investitionsmaßnahmen umsetzen bzw. beginnen:

 

  1. im Zeitraum Januar bis Februar wurden ca. 400 Wasserzähler gewechselt

  2. Bahnhofstraße = 3. Bauabschnitt, von Penkwitzer Weg bis Bebelstraße Trink- u. Abwasserleitungsbau sowie Straßenwiederherstellung (Zeitraum März – Juni)

  3. Bebelstraße = von Goethestraße bis Bahnhofstraße Trinkwasserleitungsbau sowie Straßenwiederherstellung (Zeitraum März - Mai)

  4. Fritz-Reuter-Straße = 2. Bauabschnitt, von Lutherstraße bis Bebelstraße, Trink- u. Abwasserleitungsbau mit anschließendem Straßenbau (gemeinschaftliche Baumaßnahme mit dem Bauamt der Stadt Meuselwitz, Zeitraum Mai - Oktober)  

  5. Pestalozzistraße = 1. Bauabschnitt, von R.-Breitscheid-Str. bis H.-Heine-Straße (Gemeinschaftsbaumaßnahme mit anschließendem grundhaften Ausbau durch Bauamt der Stadt Meuselwitz sowie allen Medienträgern, Zeitraum Juli - Dezember)

  6. Bebelstraße = von Freiligrathstraße bis Schulstraße, Trinkwasserleitungsbau sowie Straßenwiederherstellung (Zeitraum August - September)

  7. Hauptkanal Zulauf Kläranlage = Geländeberäumung/Baumschnitt/Straßenbau (Zeitraum September - Oktober)

 

In Vorbereitung für das restliche Jahr 2025 befinden sich folgende Baumaßnahmen des Eigenbetriebes:

  1. Penkwitzer Weg = 1 - 3, Trinkwasserleitungsbau sowie Radwegwiederherstellung (Zeitraum Oktober – November)

  2. Helmut-Just-Straße, Kanalbau Reparatur Hauptsammler sowie Wiederherstellung der Straßenoberfläche (Zeitraum Oktober - Dezember)

  3. Hydrantenüberprüfungen im Versorgungsgebiet (Zeitraum November-Dezember)

 

Finanzlage der Stadt

Über die bisherige Entwicklung und zukünftigen Maßnahmen der Stadt, die dringender Umsetzung bedürfen, wurde informiert. Nachfolgend werden die die Schwierigkeiten der Haushaltsplanung informiert und die Hintergründe erörtert.

Im Jahr 2024 wurde durch den Stadtrat ein Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen. Jedoch musste bereits zu Beginn des Jahres 2025 eine teilweise Haushaltssperre verhängt werden, da die geplanten Einnahmen nicht wie ausgewiesen erzielt werden konnten, sondern die dafür notwendigen Beschlüsse wie z. B. die Erhöhung der Kindergartengebühren oder der Hundesteuer 2024 vom Stadtrat abgelehnt worden waren. Wie bereits im letzten Jahr ausgeführt, gibt es immer größere Schwierigkeiten in der Haushaltsplanung. Die Kosten steigen in allen Bereichen, die Einnahmen jedoch nicht im gleichen Tempo.

Zwar konnte ein ausgeglichener Nachtragshaushaltsplan 2025 auf den Weg gebracht werden, jedoch nur unter der Maßgabe, dass die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen beweglichen Vermögen, wie beispielsweise Straßen oder Gehwegen, bis auf ein Minimum gestrichen werden mussten. Damit hat die Stadt keine Mittel zur Verfügung, um notwendige Sanierungen zu beginnen, wie beispielsweise Fußwege und Straßen instand zu setzen oder Erneuerungen in den Kindertagesstätten durchzuführen. Es verbleiben nur Mittel für Maßnahmen, die für den Weiterbetrieb unerlässlich sind. Somit ist nur die Erfüllung der Pflichtaufgaben und der gesetzlich geforderten Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt möglich. Sogenannte „freie Spitzen“, die für Investitionen dringend notwendig sind, stehen damit leider nicht zur Verfügung. Diese Entwicklung setzt sich auch in der Haushaltsplanung 2026/2027 fort. Derzeit kann dem Stadtrat kein ausgeglichener Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Die Vorgaben zur Grundsteuerreform 2025 sind umgesetzt worden. Im Vergleich der Einheitswerte (galten bis zum 31.12.2024 bzw. Ersatzbemessungen) zu den Grundsteuermessbeträgen (gelten ab 01.01.2025) war ein deutlicher Rückgang in der Höhe zu verzeichnen. 

Damit die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B den Planungen des Jahres 2024 entsprachen, wurde eine Hebesatzsatzung durch den Stadtrat beschlossen, die eine Anpassung der Hebesätze nach sich zog. 

Damit ist das Aufkommen an den Steuereinnahmen für die Stadt neutral, jedoch gab es im Einzelnen teilweise erhebliche Veränderungen. Die dazu eingegangenen Widersprüche werden bis zum Jahresende bearbeitet sein.

Seitens des Landes wird zur Unterstützung der Städte und Gemeinden eine Investitionsoffensive geplant. Dazu soll ein kommunales Investitionsprogramm 2026 – 2029 beschlossen werden. Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Kommunen Kredite aufnehmen und seitens des Landes wird der Schuldendienst übernommen. Für die Stadt Meuselwitz wäre eine Kreditaufnahme von rund 2,6 Mio. € möglich. Diese Mittel sollen für Investitionen eingesetzt werden. Nach dem Willen der Landesregierung können diese Mittel auch als Eigenmittel für Fördermaßnahmen dienen. Damit würde der Effekt der Mittel vervielfacht werden. Seitens der Stadt - insbesondere der Verwaltung und des Stadtrates - besteht nun die Aufgabe, Maßnahmen zu eruieren, die zur wesentlichen Entwicklung der Stadt beitragen und die innerhalb von 2026 bis 2029 umgesetzt sowie abgerechnet werden können. 

Dies wird die Stadt vor erhebliche Herausforderungen stellen, denn diese Mittel werden allen Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt.  

 

In diesem Zusammenhang wird den zahlreichen ortsansässigen Dienstleistern und mittelständigen bzw. Kleinstunternehmen gedankt, die weiterhin der stabile Hauptmotor in unserer Stadt sind.

Aufgrund des Einsatzes, welches diese tagtäglich zeigen, tragen sie zur Sicherung der Arbeitsplätze und zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Meuselwitz bei. 

 

Ein weiterer Dank geht an die vielen Vereine und allen ehrenamtlich Tätigen. 

Sie alle leisten einen großen Beitrag, den Gemeinsinn und das Miteinander zu stärken, unsere Traditionen zu wahren und somit unser gesellschaftliches und sportliches, aber auch unser soziales und kulturelles Zusammenleben zu fördern.