Archivansicht der Auslegung - "Das städtische Einzelhandelskonzept (EHK), Entwurf Stand 29.09.2025"
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2025 mit Beschluss Nr. SR-116/2025 den Entwurf des städtischen Einzelhandelskonzeptes, Stand 29.09.2025 gebilligt und dessen Auslegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung tangierter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Das Konzept verfolgt folgende Zielstellungen:
"Darstellung und Themenabhandlung zur stabilen Versorgung der in der Kern-/Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger mit relevanten Einzelhandelsgütern bei gleichzeitige bestmöglicher Reaktion auf Erweiterungs- und Ansiedlungsbedarfe."
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Meuselwitz, Stand 29.09.2025 liegt nach der Bekanntmachung öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
10.11.2025 bis einschließlich 09.12.2025
aus.
Zum Zweck der Einsichtnahme und Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann das Konzept auch während der o. g. Frist zu folgenden Dienstzeiten
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Zimmer 30, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz eingesehen werden.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
E-Mail:








