Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Schule - Zipsendorf"
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2025 mit Beschluss Nr. SR-123/2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Schule – Zipsendorf“, dessen Begründung und Umweltbericht mit seinen Anlagen (Stand Oktober 2025) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel wird i. S. d. § 2 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Es wird hiermit die Möglichkeit der förmlichen Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme in der Zeit vom
15.12.2025 bis einschließlich 04.02.2026
per E-Mail an für jedermann eröffnet.
Die Unterlagen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand Oktober 2025) können außerdem während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
(geschlossen: Weihnachten / Jahreswechsel vom 24.12.2025 bis einschl. 02.01.2026)
von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform bei der Stadtverwaltung Meuselwitz eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Durch vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03448 – 443 620 können auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet werden.
Für telefonische Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Meuselwitz, zu erreichen unter der Telefonnummer (03448) 443 620 zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit mit persönlichen Kontaktdaten werden im Rahmen der weiteren Berücksichtigung/Abwägung anonymisiert behandelt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
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Verfügbare umweltrelevante Informationen
Umweltrelevante Informationen gehen aus der ausliegenden Begründung mit Umweltbericht und Anlagen sowie aus den vorliegenden Stellungnahmen zum Vorentwurf der Planung hervor. Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen liegen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf mit aus:
(1) Landratsamt Altenburger Land vom 24.10.2025
(2) Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 09.10.2025
(3) Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 29.09.2025
(4) Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt vom 09.09.2025
(5) Thüringer Forstamt vom 14.10.2025
(6) Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 30.09.2025
(7) Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 25.09.2025
(8) Arbeitsgruppe Artenschutz vom 14.10.2025
(9) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 12.09.2025
(10) Kulturbund für Europa e. V. Landesverband Thüringen (Altenburger Land) vom 24.10.2025
Verfügbare umweltrelevante Informationen werden im Folgenden thematisch genannt und, insofern sie in oben genannten Stellungnahmen behandelt werden, entsprechend nummeriert:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Eingriff in den Waldbestand (1, 2, 5, 6)
ökologischer/naturschutzfachlicher Wert des vorhandenen Bodens – (1, 2, 7, 8,10)
Integrierung schützender Vermeidungsmaßnahmen (2, 9)
Boden und Fläche
Versiegelung, Verdichtung und Vorprägung im Bestand (1, 3, 5, 6)
Beschränkung der zulässigen Eingriffe auf notwendiges Maß (1, 6, 7, 10)
Schutzgut Wasser
gesicherte und schadlose Oberflächenentwässerung (1)
Landschaft
Ausgleich für den Teil der Vornutzungseinstufung „Waldfläche“ im Plangebiet (1,2, 5, 9)
Wahrung des Landschaftsbildes (1, 2, 4)
Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
Schallschutz (angrenzender Spiel- und Trainingsbereich des ZFC Meuselwitz) (1,2,7)
Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter
archäologische Relevanz (archäologische Kulturdenkmale im Umfeld) – (4)
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
E-Mail:




