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Archivansicht der Auslegung - "Wiederholung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet "Alte Schule - Zipsendorf" nach § 3 Abs. 2 BauGB"

Die Auslegung war vom 14.03.2026 um 08:00 Uhr bis zum 17.04.2026 um 00:00 Uhr aktiv.

Die bereits vom 15.12.2025 bis einschließlich 04.02.2026 durchgeführte öffentliche Auslegung muss zur Klarstellung einfließender umweltrelevanter Informationen wiederholt werden.

 

Der von dem Stadtrat in der Sitzung am 03.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“, die Begründung, der Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, das Schallschutz- und das Bodengutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB liegen neben der Bekanntmachungen im Internet während der 

 

Veröffentlichungsfrist vom 16.03.2026 bis 16.04.2026

in der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten

 

     Montag                       08:30 Uhr – 12:00 Uhr

     Dienstag                     08:30 Uhr – 12:00 Uhr   und   13:30 Uhr – 18:00 Uhr

     Mittwoch                    08:30 Uhr – 12:00 Uhr    und   13:30 Uhr – 15:30 Uhr

     Donnerstag                geschlossen

     Freitag                        08:30 Uhr – 12:00 Uhr

 

öffentlich aus.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

  2. Stellungnahmen sollen vorwiegend elektronisch an übermittelt werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Von jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“ nicht von Bedeutung ist.

     

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Bekanntmachung Amtsblatt 03/2026 (Auszug) (1271 kB)
PDF-Download Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet "Alte Schule - Zipsendorf" (2306 kB)
PDF-Download Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans (878 kB)
PDF-Download Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans (1241 kB)
PDF-Download Bodengutachten (765 kB)
PDF-Download Schallschutzgutachten für den Entwurf des Bebauungsplans (3673 kB)
PDF-Download Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (313 kB)
PDF-Download verfügbare umweltrelevante Informationen - Zusammenfassung (17267 kB)
PDF-Download Datenschutzbestimmungen (Auszug Artikel 13 DSGVO) (50 kB)
PDF-Download beschreibbares Formular für Ihre Hinweise, Bedenken, Anregungen (Stellungnahme) (88 kB)
PDF-Download DIN 18919 Norm für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Vegetation (1537 kB)

Ansprechpartner

Frau Nowaczyk
Rathausstraße 1
Meuselwitz
Telefon 03448 443620
E-Mail: