Archivansicht der Auslegung - "Wiederholung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet "Alte Schule - Zipsendorf" nach § 3 Abs. 2 BauGB"
Die bereits vom 15.12.2025 bis einschließlich 04.02.2026 durchgeführte öffentliche Auslegung muss zur Klarstellung einfließender umweltrelevanter Informationen wiederholt werden.
Der von dem Stadtrat in der Sitzung am 03.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“, die Begründung, der Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, das Schallschutz- und das Bodengutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB liegen neben der Bekanntmachungen im Internet während der
Veröffentlichungsfrist vom 16.03.2026 bis 16.04.2026
in der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorwiegend elektronisch an übermittelt werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Von jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Wohngebiet „Alte Schule – Zipsendorf“ nicht von Bedeutung ist.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
E-Mail:




