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Anfrage der OVZ zur Schaffung eines Friedwaldes

Meuselwitz

Anfrage OVZ vom 19.02.2026 mit Antworten der Stadt Meuselwitz

 

Der Meuselwitzer Stadtrat stimmte am 27. August 2025 per Grundlagenschluss der Schaffung eines Friedwaldes im Kammerforst zu. Dazu habe ich einige Fragen:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Realisierung eines Friedwaldes im Kammerforst?

2. Muss die Stadt dafür Flächen erwerben? Wenn ja, von wem? Ist dies schon geschehen?

3. Welche Größe soll der Friedwald haben?

4. Wo genau im Kammerforst soll der Friedwald entstehen?

5. Wer soll den Friedwald künftig betreiben und verwalten?

6. Wie genau muss ich mir diesen Friedwald vorstellen?

7. Wie sieht die Zeitschiene für die Realisierung des Friedwaldes aus? Was sind die nächsten Schritte?

8. Ab wann soll der Friedwald genutzt werden können?

 

Antworten der Stadt Meuselwitz:

 

Zur Realisierung eines Bestattungswaldes im Kammerforst laufen derzeit die Vorbereitungen. Für die künftige Bewirtschaftung wird ein geeigneter Verwaltungshelfer gesucht. Die Stadt Meuselwitz arbeitet hierbei eng mit der ThüringenForst AöR zusammen. Da der Betrieb eines Bestattungswaldes, nicht zuletzt aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Ruhezeiten, keine kurzfristige Angelegenheit ist, sind im Interessenbekundungsverfahren sowohl die Belange der Stadt als auch die des Forstes angemessen zu berücksichtigen.

Für die Einrichtung des Bestattungswaldes ist kein Flächenerwerb erforderlich, da durch den ThüringenForst als Anstalt des öffentlichen Rechts die benötigte Waldfläche im Rahmen eines Nutzungsvertrages zur Verfügung gestellt wird. Um den Bestattungswald wirtschaftlich betreiben und die gesetzlichen Ruhezeiten gewährleisten zu können, wird eine Mindestfläche von etwa 30 bis 40 Hektar vorgesehen. Die Betreuung und Verwaltung übernimmt der aus dem Interessenbekundungsverfahren hervorgegangene Verwalter. 

Bei dem Bestattungswald handelt es sich um eine naturnahe Waldfläche, die in Teilen als Friedhof gewidmet ist. Der Wald bleibt ohne Umfriedung, Bebauung oder Umgestaltung. Das Betretungsrecht ist uneingeschränkt, alle ökologischen Waldfunktionen bleiben erhalten. Es handelt sich hierbei um eine alternative Bestattungsform zu herkömmlichen Friedhöfen: Es werden ausschließlich biologisch abbaubare Urnen unter Bäumen in einem frei zugänglichen Waldstück beigesetzt. Die Grabpflege übernimmt die Natur; Grabschmuck ist nicht erforderlich und auch nicht erwünscht. Der Bestattungswald richtet sich insbesondere an Menschen, deren Angehörige nicht in der Region leben und die keine anonyme, aber naturnahe Bestattung wünschen. Die genaue Lage ist Bestandteil des laufenden Verfahrens und steht derzeit noch nicht fest. Eine konkrete Fläche wurde bislang nicht definiert.

Zur Realisierung des Bestattungswaldes werden nach der Auswahl des Verwaltungshelfers die notwendigen Verträge vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso erhält der Stadtrat Beschlussvorschläge zur Widmung der Fläche als Friedhof, zur Entgeltordnung und zur Benutzungsordnung. Nach Stadtratsbeschluss werden die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Erst mit dieser Genehmigung können die Verträge unterzeichnet werden.

Das Ziel ist, den Friedwald nach Abschluss dieser Verfahren im Jahr 2027 eröffnen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedoch noch nicht abschätzen, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.