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Anfrage des KURIER-Verlages zum Thema: Hainbergsee

Meuselwitz

Anfrage des KURIER-Verlages vom 27.07.2026 mit Antworten der Stadt Meuselwitz

 

  1. Seit 2016 bemüht sich der Zeitzer Angelfischereiverein e. V. nach eigenen Angaben um eine Zusammenarbeit. Welche konkreten Gesprächsangebote hat die Stadt seitdem erhalten, wann hat sie darauf reagiert und warum kam bislang keine Kooperation zustande?

     

Der Zeitzer Angelfischereiverein e. V. bemüht sich bereits seit mehreren Jahren um eine Zusammenarbeit im Bereich des  Hainbergsees. Zunächst bestand die Absicht, eine Teilfläche im Eigentum der Stadt Meuselwitz auf der Seite des Landes Sachsen Anhalt zu pachten. Da bereits durch den Meuselwitzer Angelverein die Fischereipacht am See für Thüringen ausgeübt wird, hätte ein Kooperationsvertrag zwischen den beiden Vereinen zur gemeinsamen Bewirtschaftung geschlossen werden müssen. Eine Vereinbarung kam jedoch nicht zustande. Infolgedessen konnte die kleine Fläche der Stadt Meuselwitz (der Zugang zum See auf dieser Fläche berührte nicht die Zugänge des Meuselwitzer Angelvereins zum See) nicht an den Zeitzer Angelverein verpachtet werden. Weitere Bemühungen zur Zusammenarbeit scheiterten immer wieder, sodass der Zeitzer Angelverein von der BVVG deren Grundstück am See auf dem Territorium von Sachsen-Anhalt erwarb. Mit dem Erwerb dieser Flächen ergaben sich für den Verein eigenständige Rechte als Grundstückseigentümer. 

Info: Eine Fischereipacht, die von der Stadt vergeben werden kann, umfasst nur das Recht an der Nutzung zur Ausübung, Hege und Pflege der Fische im See. Dies hat über frei zugängliche Stellen zum See zu erfolgen. 

 

  1. Ist die Stadt bereit, gemeinsam mit dem ZAFV und dem Meuselwitzer Anglerverein eine Pacht- oder Bewirtschaftungsgemeinschaft zu bilden? Bitte beantworten Sie dies mit Ja oder Nein und nennen Sie bei einer Ablehnung die konkreten Gründe.

     

Die beiden Vereine können ihre Bewirtschaftungsinteressen nur untereinander regeln. Bei Bedarf kann die Stadt unterstützend tätig werden.

 

  1. Wer ist derzeit berechtigt, Angelkarten für welche Bereiche des Hainbergsees auszugeben, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?

     

Der jeweilige Verein für die jeweiligen Bereiche. Rechtsgrundlage sind die jeweils bestehenden Fischereirechte beziehungsweise die abgeschlossenen Fischereipachtverträge.

 

  1. Liegt der Stadt ein Kauf- oder Pachtangebot des ZAFV für die südliche, in Sachsen-Anhalt gelegene Teilfläche vor? Falls ja: Seit wann, wie wurde darüber entschieden und welche nächsten Schritte sind vorgesehen?

 

Aktuell liegt der Stadt nichts vor.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt gegen den sinkenden Wasserstand und die zunehmende Verlandung des Hainbergsees, wer ist dafür verantwortlich und bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Wie könnte ein Zusammenwirkung beider Länder (Thüringen/Sachsen-Anhalt) gelingen? Was glauben Sie?

     

Die Stadt Meuselwitz hat im Juni eine Projektskizze im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinie eingereicht. Inhaltlicher Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und klimaresilienten Entwicklung des Hainbergsees. Darüber hinaus umfasst die Projektskizze Renaturierungsmaßnahmen am Mühlteich sowie am Grottenteich. Ziel ist es, die Gewässerstruktur und -ökologie zu verbessern, die Stärkung der Klimaanpassungs- und Klimaschutzwirkungen im Stadtgebiet sowie einen nachhaltigen Beitrag zum Natur- und Ressourcenschutz zu leisten.

Ein gemeinsames länderübergreifendes Gewässermanagement wäre sinnvoll.