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Grundsteuerreform 2025 - Information an Steuerpflichtige für die Grundsteuer A und B

Meuselwitz

 

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen für 2025. Es müssen grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. 

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt des Bescheides und zu den darin genannten Fälligkeiten. 

Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet. Dies gilt auch für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht.