14. August 2026
Das Landratsamt Altenburger Land und die Stadt Meuselwitz informieren, dass in der vergangenen Woche ein Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten an die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) versandt worden ist. Genauer hat die LMBV gemäß Bescheid insbesondere nachfolgende Auflagen erhalten:
unverzüglich von einem zugelassenen Sachverständigen einen Mess-Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen auf Grund des Brandes am Kohletrübebecken I Rusendorf (KTB I) für erweiterte Parameter erstellen zu lassen,
die vom zugelassenen Sachverständigen festgelegten Parameter bis zur Beendigung der Einspülung von zugelassenen Sachverständigen an den im Mess-Plan festgelegten Orten messen zu lassen,
die erhobenen Parameter von einem zugelassenen Sachverständigen in Bezug auf eine ununterbrochene 24-Stunden-Exposition auf den menschlichen Körper bewerten zu lassen und diese Bewertung unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die LMBV reagierte unter anderem auf Bürgeranfragen wie folgt:
„Uns erreichten zahlreiche Meldungen zu Geruchsbelästigungen vom vergangenen Wochenende, die wir sehr ernst nehmen. Wir versichern Ihnen, sämtliche uns mögliche Maßnahmen zur Eindämmung des Brandes mit dem Ziel der Brandbeseitigung und damit zur Beseitigung der Rauch- und Geruchsbelästigungen für die Anwohner zu ergreifen. Auf der Grundlage eines von der Stadt Meuselwitz am vergangenen Freitag, dem 7. August 2026, zum Vollzug des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. 1993, 323) erlassenen Bescheides können wir konkrete Messungen gesundheitsgefährdender Parameter vornehmen, um gemeinsam mit den zuständigen Behörden bei einer Gesundheitsgefährdung umgehend reagieren zu können. Es wurde angeordnet, dass unverzüglich von einem zugelassenen Sachverständigen ein Mess-Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen für 25 mögliche Parameter erstellt wird. Diese Aufgabe setzen wir schnellstmöglich um und ermitteln derzeit einen zugelassenen Sachverständigen. Gleichzeitig werden geeignete Unternehmen und Labore, die valide Messungen der notwendigen Parameter vornehmen können, ermittelt und beauftragt. Sobald Messergebnisse vorliegen, werden diese wie auch weitere stets aktualisierte Informationen über die bestehende Situation auf der Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht."
https://www.lmbv.de/bergbaufolgen/bergschaeden-sperrungen/kohlebrand-meuselwitz/
Bild zur Meldung: Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten an die LMBV versandt