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Rechtskräftige Bauleitplanungen der Stadt Meuselwitz

Übersicht

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarpark Meuselwitz" weist auf einer Fläche von 51,4 ha ein Sondergebiet zur Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage aus. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1384 und 1385 der Flur 17 Gemarkung Meuselwitz, Flurstück 1396 und 1397 der Flur 19 Gemarkung Meuselwitz und das Flurstück 167 der Flur 21 Gemarkung Schnauderhainichen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 22.07.2025 kommunalaufsichtlich gewürdigt. Die Satzung/Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 09/2025 vom 13.09.2025 bekanntgemacht. Seither stehen die vollständigen Satzungs-/Verfahrensunterlagen für Jedermann zur Einsichtnahme während der Dienststunden der Verwaltung im Rathaus der Stadt Meuselwitz, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz, Bauamt zur Verfügung.

Übersicht

(Bild oben - Bautenstand Solarpark Meuselwitz, 46. KW 2025 aus der Vogelperspektive)

 

Bekanntmachung Amtsblatt 09/2025 vom 13.09.2025

Satzung - vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Meuselwitz - BPl

Satzung - vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Meuselwitz- V+E-Plan

Begründung zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

 

Der Vorhabenträger, die Kronos Solar Projects GmbH, hat die Baugenehmigungen für die Anlage und das erforderliche Umspannwerk (am Standort Zipsendorf) bereits während der Planaufstellung (i. S. d. § 33 BauGB) erhalten, so dass mit dem Bau der Anlage(n) bereits im Spätsommer begonnen werden konnte. Von ersten Gesprächen mit dem späteren Vorhabenträger bis zur vorauss. Inbetriebnahme der Anlage im Frühjahr 2026 sind damit über 5 Jahre ins Land gegangen. Der Park wird mit seinen 51,4 ha einer der größten im Altenburger Land sein. Die Planungsverfahren für 2 weitere großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Meuselwitz (30 ha und 86 ha) stehen kurz vor dem Abschluss und sollen ab 2026 bauseits realisiert werden. 

 

 

Der Bebauungsplan Sondergebiet Erholung "Am Haselbacher See" soll die überregional bedeutsame touristische Funktion des Haselbacher Sees mit seinen Ufer- und Strandbereichen auf der Gemarkung der Stadt Meuselwitz unterstreichen.

Die Uferbereiche sollen vielfältiger Nutzung zugeführt und für die Öffentlichkeit und Vereine kulturelle und sportliche Möglichkeiten eröffnen. 

Die Planung wurde 2006 in ihrer Ursprungsfassung vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Bis einschl. Juni 2024 hat der Plan 2 Änderungen erfahren, die zu Gunsten des Open-Air-Theaters sowie des neuen Anglervereinsheims die Ziele und Zwecke der Erholung und Vereinstätigkeit am Standort unterstreichen. 

 

Satzung 2. Änderung Sondergebiet Erholung "Am Haselbacher See"

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB

Bestätigung nach Thüringer Kommunalordnung

 

 

Sondergebiet Erholung "Am Haselbacher See"

Das Gelände des Gewerbe- und Industriegebietes  Z III Meuselwitz - Zipsendorf befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der namensgebenden Brikettfabrik Zipsendorf III. Zipsendorf wurde 1973 in die Stadt Meuselwitz integriert. Das Gelände des Z III liegt nördlich der Bundesstraße B 180, die den Ortskern von Osten nach Westen durchquert. Die 1995 ausgebaute B 180 verbindet Altenburg in Thüringen mit Zeitz in Sachsen-Anhalt.

Das Gelände erreicht man von der B 180 aus im Osten über die Johann-Christian-Kluge-Straße nach ca. 100 m, im Westen über die Ernst-Grube Straße nach ca. 160 m oder zentral über den Bismarck-Ring nach ca. 60 m.

Für die Erschließung des Altstandortes der ehem. Brikettfabrik wurden der Stadt Meuselwitz Fördergelder aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gewährt.

 

Im Plangebiet haben sich erfolgreich unterschiedliche, produzierende Gewerbe etabliert, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage liefert seit 2014 erneuerbare Energie und im Bereich des planerisch festgesetzten Sondergebietes bietet ein Einkaufszentrum mit Lebensmittelmarkt sowie Dienstleistungs- und Einzelhandelszweigen, vielfältige Angebote zur Versorgung der Einwohner, Besucher und Pendler.  

Die Bauleitplanung wurde mit AZ: 210-4621.20-ABG-032 GE/GI "Z III" mit Schreiben vom 22. August 1996 genehmigt. Der Plan ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Meuselwitz am 19. April 2008  in Kraft getreten.

 

Bauleitplan GE/GI  ZIII 

Begründung zum B-Plan GE/GI ZIII                                           

Bekanntmachung Genehmigung

Der Bebauungsplan für Wohnbebauung "Am Penkwitzer Weg" verwirklicht eine sinnvolle Nachnutzung des ehemaligen Produktionsstandortes der Maschinenfabrik Herkules in der Stadt Meuselwitz. Auf dem ca. 2 ha großen Areal am Rand der westlichen Innenstadt von Meuselwitz können Wohnungssuchenden durch gezielte Nutzungsaufteilungen unterschiedlichste Wohnformate angeboten werden.

Die Freiräumung des Areals wurde ehemals durch die LEG Thüringen erbracht. Die nachhaltige städtebauliche Entwicklung fand ihren Beginn im Jahr 2000.

Mit der Revitalisierung des Altstandortes zu vorrangiger Wohnnutzung sollten die Engpässe an Wohnraum großflächig gedeckt werden. Zudem sollte die ehemalige Gewerbefläche entsiegelt und ökologisch aufgewertet werden. Innerhalb kurzer Zeit begannen die Ersten sich hier Ihren Wohntraum zu erfüllen.

 

Bekanntgabe der Genehmigung der Satzung_2002

Begründung zum Bebauungsplan_2001

Anlagen zur Begründung - Städtebauliches Konzept

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