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Flächennutzungsplan

3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Meuselwitz (Stand seiner Neubekanntmachung September 2023)

für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Falkenhain"

 

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt vom05.11.2024 wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Falkenhain", gelegen zwischen der Straße Am Auholz Meuselwitz (östlich angrenzend) und dem Heukendorfer Weg (westlich angrenzend) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

 

Genehmigungsbescheid vom 05.11.2024

Bekanntmachung Genehmigung - Auszug Amtsblatt Stadt Meuselwitz v. 14.12.2024

Planfassung Genehmigungsexemplar

Anlage_1-Begründung zur 3_Änderung FNP Meuselwitz

Anlage_2-zusammenfassender_Umweltbericht_3_Änderung_FNP_Meuselwitz

 

ergänzende Unterlagen/Bezug zum Parallelverfahren

Anlage_3-Umweltbericht_vorhabenbezogener_Bebauungsplan_Solarpark_Falkenhain

Anlage_4-Artenschutzfachbeitrag

Anlage_5-PV-FFA_Konzept_Stadt_Meuselwitz

 

Anlage_6 - zusammenfassende Erklärung i. S. d. § 6 a BauGB

 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Meuselwitz (Stand seiner Neubekanntmachung September 2023) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Phönix - Meuselwitz"

 

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt vom 06.02.2025 wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Phönix - Meuselwitz", gelegen zwischen der Straße der Einheit nach Schnauderhainichen (süd-östlich angrenzend) und der Breitenhainer Straße und Ortslage Bünauroda (westlich angrenzend) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

 

 

Genehmigungsbescheid vom 06.02.2025

Bekanntmachung der Genehmigung - Amtsblatt 03/2025 vom 08.03.2025

Feststellungsexemplar 2. Änderung Flächennutzungsplan

Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

ergänzende Unterlagen zum Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes/Verweise

Artenschutzfachbeitrag (Anlage im Parallelverfahren Bebauungsplan Solarpark Phönix - Meuselwitz)

Anlagen zum Artenschutzfachbeitrag (Bebauungsplan Phönix-Meuselwitz)

Umweltbericht zum Bebauungsplan Solarpark Phönix - Meuselwitz (Parallelverfahren)

 

Zusammenfassende Erklärung für das Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

 

 

1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Meuselwitz (Stand seiner Neubekanntmachung September 2023)

für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Meuselwitz"

 

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt vom 14.05.2024 wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Meuselwitz", gelegen zwischen der Straße Am Auholz Meuselwitz (östlich angrenzend) und dem Heukendorfer Weg (westlich angrenzend) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

 

Genehmigungsbescheid_1.Änderung_FNP Meuselwitz - Bescheid vom 14.05.2024

Bekanntmachung Genehmigung

Feststellungsexemplar 1. Änderung FNP Meuselwitz

Feststellungsexemplar 1. Änderung FNP Meuselwitz - Anlage 1 - Begründung  

Feststellungsexemplar 1. Änderung FNP Meuselwitz - Anlage 2 - Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

 

Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meuselwitz 

Neubekannbekanntmachung_Seite_1_Flächennutzungsplan_2023

Neubekannbekanntmachung_Seite_2_Flächennutzungsplan_2023

Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 09.09.2023

Verfahrensvermerke zum Flächennutzungsplan (Neubekanntmachung 09.09.2023)

Begründung/Textteil Flächennutzungsplan (Neubekanntmachung 09.09.2023)

Hinweis

Die Planveröffentlichung dient lediglich der Übersicht. Sie kann nicht Grundlage für Einzelfallbeurteilungen, Bauplanungsinteressen oder Entscheidungen zu Grundstücksnutzungen im Einzelfall bieten. Hierzu ist in jedem Fall Rücksprache mit der Stadt Meuselwitz zu nehmen.

Rechtsgrundlagen