Wahlen
Wahlen 2024
Kontaktdaten des Wahlbüros: Frau Kasten/Frau Wittmann, Tel. 03448 443930, E-Mail:
Wahlhelferaufruf
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
2024 ist ein Jahr von vielen Herausforderungen. Eine ist die Durchführung der kommenden 7 Wahlen. Es ist ein „Superwahljahr“, das Ihre Unterstützung benötigt. Es finden folgendeWahlen statt:
26.05.2024 Kommunalwahlen (Kreistag, Landrat, Stadtrat, Ortsteilrats- und Ortsteilbürgermeister)
09.06.2024 Europawahlen und ggf. Stichwahlen
01.09.2024 Landtagswahl
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung der Kommunal- und Europawahlen. Um diese bürgernah durchführen zu können, bedarf es zur Besetzung der Wahllokale der Stadt Meuselwitz die Unterstützung vieler engagierter und zuverlässiger ehrenamtlicher Helfer.
Jeder Wahlvorstand pro Wahllokal besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 3 – 7 Beisitzern. Das hauptamtlich beschäftigte Personal der Stadtverwaltung reicht für die Besetzung der Wahllokale und der Abwicklung der Wahlen nicht aus. Insgesamt werden mehr als 100 Wahlhelfer benötigt. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie sich für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung stellen würden.
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung können nicht Mitglied eines Wahlvorstandes sein.
Wahlhelfer kann jeder sein, der auch wahlberechtigt ist. Bei den Kommunal- und Europawahlen sind Jugendliche ab 16 Jahre zur Wahl berechtigt und können sich somit auch als Wahlhelfer melden. So kann man Demokratie einmal live erleben.
Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale oder einem Briefwahllokal. Sofern es möglich ist, werden Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in einem bestimmten Wahllokal berücksichtigt, allerdings wird auch um Verständnis gebeten, wenn dies nicht immer umsetzbar sein sollte und die Zuweisung in ein anderes Wahllokal erfolgt.
Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag in den Wahllokalen:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
- ggf. Unterstützung von hilfsbedürftigen Wähler*innen bei der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände um 7.30 Uhr. Wahlhelfer müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein - eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht; Sie können also großzügige Pausen einlegen. Erst wenn es spannend wird, um 18 Uhr bei der Stimmenauszählung und beim Feststellen der Wahlergebnisse, muss das gesamte Team im Wahllokal sein. Der Wahlhelfereinsatz endet nach vollzogener Auszählung der Wahl und der Unterschrift der Niederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Wer im Wahlvorstand tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld nach den Vorschriften der Wahlentschädigungssatzung der Stadt Meuselwitz. Dieses liegt je nach Funktion zwischen 25 Euro und 45 Euro, das am Wahltag ausgezahlt wird.
Interessenten können sich unter der Rufnummer 03448 / 443-930 oder per E-Mail: an das Wahlbüro wenden. Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Kati Kasten, Wahlleiterin
Aufruf an alle Parteien und Wählergruppen zur Benennung wahlberechtigter Mitglieder
zum Zwecke der Besetzung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände für die
Kommunalwahl am 26. Mai 2024
Zur Durchführung der Kommunallwahl sind ein Wahlausschuss und 11 Wahlvorstände für die Stadt Meuselwitz zu bilden.
Wahlausschuss:
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier in der Stadt Meuselwitz wahlberechtigten Bürgern als Beisitzer. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen.
Bei der Auswahl der Beisitzer und der Stellvertreter für den Wahlausschuss sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahl zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen. Die Benennung erfolgt durch die Parteien und Wählergruppen schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums sowie der Wohnanschrift und der Telefonnummer des Betreffenden.
Die Parteien und Wählergruppen werden aufgerufen, bis zum 23.02.2024 je einen Beisitzer und einen Stellvertreter zur Besetzung des Wahlausschusses zu benennen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie die Leiter einer Aufstellungsversammlung nicht Beisitzer und Stellvertreter im Wahlausschuss sein können.
Wahlvorstände:
Die Stadt Meuselwitz ist in 11 Stimmbezirke und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Beisitzern.
Bei der Auswahl der Mitglieder der Wahlvorstände sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahl zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen.
Die Parteien und Wählergruppen werden aufgerufen, bis zum 23.02.2024 wahlberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zu benennen. Die Benennung erfolgt durch die Abgabe entsprechender Bereitschaftserklärungen, die durch die Parteien und Wählergruppen von der Stadtverwaltung Meuselwitz, Wahlbüro, Rathausstr. 1 in 04610 Meuselwitz bezogen werden können.
Bitte beachten Sie, dass Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung nicht Mitglied des Wahlvorstandes sein können.
Meuselwitz, den 02.02.2024
gez. Kasten, Wahlleiterin
Termine, Fristen und Formulare
- Information für Parteien, Wählergruppen und Bewerber -
Da bei der Wahl am 14. November 2021 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 28. November 2021 zwischen den nachfolgenden Personen eine Stichwahl statt.
Termin | Ereignis |
Keine Frist – zeitlicher Bezug zur Wahl | Aufstellungsversammlung bzw. für das Sammeln von Unterschriften
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26.02.2024 – 29.03.2024 | Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung von Wahlvorschlägen • Amtsblatt am 09.03.2024 |
12.04.2024 – 18:00 Uhr | Letzter Tag für die Einrichung der Wahlvorschläge
Letzter Tag für die Rücknahme von Wahlvorschlägen
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22.04.2024 – 18:00 Uhr | Ende der Möglichkeit zur Mängelbeseitigung
Ende der Möglichkeit zur Erklärung von Listenverbindungen bei Gemeinderatswahlen
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23.04.2024 | Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
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23.04.2024 – 29.04.2024 18:00 Uhr | Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Entscheidungen des Wahlausschusses
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30.04.2024 | Nochmaliger Beschluss des Wahlausschusses über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, Thüringer Kommunalwahlen - Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger
gez. Kasten, Wahlleiterin
Bürgermeisterwahl 2021
Zweiter Wahlgang - 28.11.2021
Endgültiges Wahlergebnis der Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz am
28. November 2021
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des gewählten Bewerbers bei der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz am 28. November 2021
1. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. November 2021 das endgültige Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz wie folgt festgestellt:
1.1. | Zahl der Wahlberechtigten | 8.792 |
1.2. | Zahl der Wähler | 3.128 |
1.3. | Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 41 |
1.4. | Zahl der gültigen Stimmabgaben | 3.087 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die folgenden wählbaren Personen:
Nummer | Kennwort der Partei oder des Einzelbewerbers | Nachname, Vorname des Bewerbers | Stimmen |
1. | Dathe | Dathe, Ronny | 1.731 |
2. | Rückert | Rückert, Uwe | 1.356 |
2. Herr Dathe erhielt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und ist zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt.
3. Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustr. 9, 04600 Altenburg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Meuselwitz, 13.12.2021
K. Kasten,
Wahlleiterin Stadt Meuselwitz
Vorläufiges Wahlergebnis der Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz am
28. November 2021
1.1. | Zahl der Wahlberechtigten | 8.792 |
1.2. | Zahl der Wähler | 3.128 |
1.3. | Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 41 |
1.4. | Zahl der gültigen Stimmabgaben | 3.087 |
Nummer | Kennwort der Partei oder des Einzelbewerbers | Nachname, Vorname des Bewerbers | Stimmen |
1. | Dathe | Dathe, Ronny | 1.731 |
2. | Rückert | Rückert, Uwe | 1.356 |
Meuselwitz, 28.11.2021
K. Kasten,
Wahlleiterin Stadt Meuselwitz
Kandidaten - Zweiter Wahlgang -
28.11.2021
Da bei der Wahl am 14. November 2021 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 28. November 2021 zwischen den nachfolgenden Personen eine Stichwahl statt.
Wahlvorschlag 1 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Dathe |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Dathe, Ronny | |
Wahlvorschlag 2 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Rückert |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Rückert, Uwe |
Erster Wahlgang - 14.11.2021
Endgültiges Wahlergebnis der Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz am
14. November 2021
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. November 2021 das endgültige Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz wie folgt festgestellt:
1.1. | Zahl der Wahlberechtigten | 8.803 |
1.2. | Zahl der Wähler | 3.844 |
1.3. | Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 65 |
1.4. | Zahl der gültigen Stimmabgaben | 3.779 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die folgenden wählbaren Personen:
Nummer | Kennwort der Partei oder des Einzelbewerbers | Nachname, Vorname des Bewerbers | Stimmen |
1. | Alternative für Deutschland - AfD | Hoffmann, Thomas | 677 |
2. | Bauer | Bauer, Matthias | 196 |
3. | Dathe | Dathe, Ronny | 1.526 |
4. | Leibnitz | Leibnitz, Carsten | 656 |
5. | Rückert | Rückert, Uwe | 724 |
Meuselwitz, 17.11.2021
K. Kasten,
Wahlleiterin Stadt Meuselwitz
Vorläufiges Wahlergebnis der Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Meuselwitz am
14. November 2021
1.1. | Zahl der Wahlberechtigten | 8.803 |
1.2. | Zahl der Wähler | 3.856 |
1.3. | Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 77 |
1.4. | Zahl der gültigen Stimmabgaben | 3.779 |
Nummer | Kennwort der Partei oder des Einzelbewerbers | Nachname, Vorname des Bewerbers | Stimmen |
1. | Alternative für Deutschland - AfD | Hoffmann, Thomas | 677 |
2. | Bauer | Bauer, Matthias | 196 |
3. | Dathe | Dathe, Ronny | 1.526 |
4. | Leibnitz | Leibnitz, Carsten | 656 |
5. | Rückert | Rückert, Uwe | 724 |
Meuselwitz, 14.11.2021
K. Kasten,
Wahlleiterin Stadt Meuselwitz
Kandidaten - Erster Wahlgang -
14.11.2021
Wahlvorschlag 1 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers AfD – Alternative für Deutschland |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Hoffmann, Thomas | |
Wahlvorschlag 2 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Bauer |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Bauer, Matthias | |
Wahlvorschlag 3 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Dathe |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Dathe, Ronny | |
Wahlvorschlag 4 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Leibnitz |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Leibnitz, Carsten | |
Wahlvorschlag 5 | Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers Rückert |
Nachname, Vorname des Bewerbers oder der Bewerberin Rückert, Uwe |
Wahlscheinantrag
Allgemeine Hinweise Covid-19-Pandemiebedingungen
Allgemeine Hinweise zur Bürgermeisterwahl am 14. November 2021 unter Covid-19-Pandemiebedingungen
Es gelten die Festlegungen des Hygienekonzeptes der Stadt Meuselwitz. Das bestehende Konzept wird immer an die aktuellen länderspezifischen Bestimmungen angepasst.
Zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz von Anderen wird gebeten, dass jeder Wähler folgende Regelungen beachtet:
Das Betreten des Wahllokals mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung bzw. mit einer COVID-19-Erkrankung ist untersagt.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Verhaltensregeln. Ein Mindestabstand zu Anderen von 1,50 m ist einzuhalten. Im Wahllokal und im Gebäude ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Es gibt für die Wahllokale ein Wegekonzept, um einen kreuzungsfreien Durchgang zu gewährleisten. Die Hinweisschilder und die Markierungen sind zu beachten.
Das Wahllokal dürfen nur so viele Wählende betreten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Auf die Hinweise des Wahlvorstandes ist zu achten. Aus diesem Grund kann es ggf. zu Wartezeiten und Verzögerungen kommen.
Für die Stimmabgabe sind eigene Stifte mitzubringen und zu nutzen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Wahlamt der Stadt Meuselwitz unter der Telefonnummer 03448 / 443-131.
Kasten
Wahlleiterin der Stadt Meuselwitz