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Aufruf zur Bewerbung zur Wahl der Schiedsstelle der Stadt Meuselwitz

Meuselwitz

Das Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -) vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199), schreibt eine 5-jährige Amtszeit vor. Im Jahr 2024 stehen Neuwahlen an.

 

Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau) und einer stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat gewählt und bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; 

  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

  3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

  4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

 

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

  2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, 

  3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.


Wer in der Stadt Meuselwitz und ihren Ortsteilen wohnt und Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe hat, bereit ist, etwas Zeit zu opfern und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen hat, schreib- und redegewandt ist sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 04.03.2024 beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstr. 1, 04610 Meuselwitz, unter Ergänzung der auf nachfolgender Erklärung geforderten Angaben zu bewerben.

 

Nähere Auskünfte und die Einsicht in die entsprechenden Gesetzlichkeiten können Sie bei Frau Zeuke während der Sprechzeiten der Verwaltung bzw. unter Tel. 03448 443410 erhalten.

 

Meuselwitz, d. 18.01.2024

 

Ronny Dathe

Bürgermeister der Stadt Meuselwitz