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Haushalt 2024 der Stadt Meuselwitz noch nicht ausgeglichen

Meuselwitz

Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

nachfolgend möchte ich Sie über die allgemeine Haushalts- und Finanzsituation unser Stadt informieren. Man hört immer wieder solche Schlagworte wie Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Vermögenshaushalt, Verwaltungshaushalt, Haushaltsüberschuss und -defizit, Haushaltskonsolidierung, Nachtragshaushalt, Haushaltssperre und vieles mehr. Doch, was steckt eigentlich hinter den hochtrabend klingenden Verwaltungsdeutsch? Ganz ehrlich, die Haushaltsaufstellung einer Stadt ist auch in der heutigen Zeit noch eine sehr starre und regelbehaftete Verwaltungstätigkeit, die sehr komplex und umfassend ist. 

 

Ich möchte Ihnen einen kleinen Einblick in diese Verwaltungstätigkeit geben:

 

Als kommunalen Haushalt bezeichnet man die Haushaltssatzung bzw. den Haushaltsplan einer Stadt. Die Haushaltsplanung beginnt verwaltungsintern bereits zum Mitte des jeweiligen Jahres für das Folgejahr. Der Haushaltsplan listet auf, welche Einnahmen die Stadt erwartet und welche Ausgaben sie plant bzw. welche Maßnahmen sie umsetzen möchte bzw. muss. 

 

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Während im Haushaltsplan in detaillierter Form der voraussichtliche Finanzbedarf und die geplanten Deckungsmittel abgebildet werden, beschränkt sich die Haushaltssatzung auf die Wiedergabe der jeweiligen Gesamtbeträge.

 

Der städtische Haushalt wird vom Stadtrat mittels dieser Haushaltssatzung verabschiedet. Bevor aber der Stadtrat diese Satzung beschließt und somit dem Haushaltsplan zustimmt, gibt es zahlreiche Sitzungen zu dieser Thematik.

 

Das Wichtigste bei all den gesetzlichen Vorgaben ist: 

Der Haushaltsplan muss bei Beschlussfassung ausgeglichen sein, das heißt, die Höhe der Einnahmen muss der Höhe der Ausgaben entsprechen. Umgekehrt heißt das, die Kommune kann nur die Mittel investieren, welche sie auch tatsächlich einnimmt. Wenn die Stadt also beispielweise aus konjunkturellen Gründen Mehrausgaben tätigen muss und/oder Mindereinnahmen zu verzeichnen hat, führt das schließlich zu einem Haushaltsdefizit.

 

Seit Monaten arbeiten wir gemeinsam mit den vertretenen Stadtratsfraktionen am städtischen Haushalt für das Jahr 2024. Leider ist es uns bis dato nicht gelungen, einen ausgeglichenen, beschlussfähigen, aber auch für unsere Stadt tragfähigen und nachhaltigen Haushalt aufzustellen. 

 

In der Gesamtbetrachtung beläuft sich das derzeitige Haushaltsdefizit für 2024 auf insgesamt 3,026 Mio. €, davon im Verwaltungshaushalt 1,841 Mio. € und im Vermögenshaushalt 1,185 Mio. €. Aufgrund dessen, dass zu Jahresbeginn kein beschlossener Haushalt vorliegt, befindet sich die Stadt Meuselwitz aktuell in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Das heißt, es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Das wiederum bedeutet, dass die Stadt Meuselwitz in dieser „haushaltslosen Zeit“ keine Maßnahmen oder Projekte beginnen oder durchführen kann, die nicht im vergangenen Jahr bereits begonnen wurden oder für die es keine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung gibt. Das betrifft beispielweise Projekte oder Maßnahmen wie: 

 

- das Straßen- und Gehwegereparaturprogramm

- die Vergabe von Planungsleistungen zum grundhaften Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Straße

- die Anschaffung neuer Spielgeräte auf den Spielplätzen im Stadtgebiet

- die Anschaffung neuer kommunaler Technik und Hilfsmittel 

- die Durchführung von städtischen Veranstaltungen

 

Zur Wahrheit gehören hierzu auch die sogenannten freiwilligen Leistungen wie das Maibaumsetzen, Kindertag oder der Weihnachtsmarkt.

 

Leider fällt hierunter auch das bereits im vergangenen Jahr durch Stadtratsbeschluss gesetzte Ziel, im Jahr 2024 ein großes Stadtfest anlässlich des 150-jährigen Stadtrechts zu begehen. Dieser Beschluss wurde unter der Bedingung eines vorhandenen Haushalts gefasst und ist auch haushaltsrechtlich nicht anders möglich gewesen. Zuversichtlich wurde daher unmittelbar nach der Beschlussfassung mit der Vorbereitung und Planung des Stadtfestes, auch unter Einbeziehung von Vertretern unserer Stadtratsfraktionen, begonnen.

 

Jetzt muss bedauerlicherweise eingestanden werden, dass es trotz aller Bemühungen illusorisch wäre, zu diesem Zeitpunkt und mit der bestehenden Situation an dem Stadtfest 2024 weiter festzuhalten. Ich persönlich bedauere diesen Umstand zutiefst. Jedoch wäre eine andere Einschätzung äußerst unrealistisch.

 

Trotz allem wurden 2023 dankenswerterweise mit Unterstützung des Stadtrats Beschlüsse auf den Weg gebracht, welche für unsere Stadt Meuselwitz weg- und richtungsweisend sind. Ungeachtet der gegenwärtigen Situation können auch in diesem Jahr u. a. folgende Projekte und Maßnahmen begonnen und weitergeführt werden:

 

  • grundhafter Ausbau der Bebelstraße von Georgenstraße bis Altenburger Straße

  • Beseitigung des baulichen Missstandes des Garagenkomplexes in der verlängerten R.-Breitscheid-Straße (Ausgleichsmaßnahme Solarpark Kronos I) 

  • Fortführung der Maßnahme zur Klärung der Eigentümerverhältnisse Busbahnhof mit dem Ziel der Beseitigung des städtebaulichen Missstandes 

  • Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen für das Mehrgenerationshaus im OT Mumsdorf 

  • Neuanschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Meuselwitz

  • Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes

  • Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes

     

All diese Maßnahmen wären ohne die Unterstützung des Stadtrates nicht möglich gewesen.

 

Ganz ohne Zahlen geht es dann noch nicht:

 

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen zahlenmäßigen Überblick über die Entwicklung der finanziellen Lage der Stadt Meuselwitz geben. 

Hierzu sei noch erwähnt, dass sich der Haushalt der Stadt in einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgliedert. Vergleichen können Sie diese Aufteilung mit einem privaten Girokonto – hier der Verwaltungshaushalt und einem privaten Sparbuch – hier der Vermögenhaushalt. Nur, dass bei einer Stadt das Girokonto nicht mit finanziellen Mitteln des Sparkontos ausgeglichen werden soll. 

Nachfolgend die Aufstellung über die Entwicklung der bestimmenden Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der Stadt:

 

Einnahmen 

2023

 

2024

Steuern, allg. Zuweisungen

11.970.000 €

 

12.058.000 €

dav. Grundsteuern

1.215.000 €

 

1.105.000 €

dav. Gewerbesteuern

2.116.000 €

 

1.900.000 €

dav. Gemeindeanteil Einkommen- u. Umsatzsteuer

3.400.000 €

 

3.452.000 €

dav. Sonstiges

586.000 €

 

592.000 €

dav. Schlüsselzuweisung

4.653.000 €

 

5.009.000 €

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

3.057.000 €

 

2.815.000 €

Sonstige Finanzeinnahmen

509.000 €

 

495.000 €

Summe Einnahmen

15.536.000 €

 

15.368.000 €

Ausgaben

 

 

 

Personalausgaben

7.054.000 €

 

7.748.000 €

dav. Verwaltung

2.028.000 €

 

2.406.000 €

dav. Kindergärten

3.693.000 €

 

4.027.000 €

dav. Sportstätten, Stadtbibliothek, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

459.000 €

 

414.000 €

dav. Bauhof

874.000 €

 

901.000 €

Unterhalt u. Betriebsmittel

2.465.000 €

 

3.035.000 €

Zuweisungen/Zuschüsse

1.000.000 €

 

1.075.000 €

Sonstige Finanzausgaben

5.017.000 €

 

5.351.000 €

dav. Gewerbesteuerumlage

150.000 €

 

177.000 €

dav. Kreis- und Schulumlage

4.740.000 €

 

5.089.000 €

Summe Ausgaben

15.536.000 €

 

17.209.000 €

Einnahmen abzügl. Ausgaben

0 €

 

-1.841.000 €

 

Bei den Ausgaben haben sich innerhalb der letzten Jahre die Aufwendungen für Personal, Unterhalt und Betriebsmittel, Zuweisungen und Zuschüsse sowie die sonstigen Finanzausgaben entsprechend der Preisentwicklung erhöht. Diese Mehraufwendungen belasten auch die privaten Haushalte und gehen auch nicht an der Stadt Meuselwitz vorüber.

 

Um nicht der Verpflichtung der Haushaltskonsolidierung zu unterliegen, gilt es, alle Ausgaben und Einnahmen auf den Prüfstand zu stellen.

 

Dazu gehören die Pflichtaufgaben und die freiwilligen Leistungen der Stadt. Die Stadt hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, im Übrigen aus Steuern, zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

 

So werden u. a. die Satzungen für die Friedhofsgebühren, die Hundesteuer sowie die Gebührensatzung für die Nutzung der Kindereinrichtungen und darauf folgend die Hebesätze der Realsteuern dem Stadtrat vorgelegt.

 

Die Zuschussbedarfe, beispielsweise für die Kindereinrichtungen der Stadt, haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

  Zuschussbedarfe Kindereinrichtungen  

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass sich die Platzkosten je Jahr von 2010/2024 um ca. 179 % erhöht haben und der Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt in 2024 bei ca. 3,5 Mio. € liegt. Dies ist bedingt durch die geänderte Gesetzgebung beim Fachpersonalschlüssel für die Betreuung der Kinder, der gestiegenen Personalkosten sowie in den Unterhaltungs-/Betriebskosten der Kindereinrichtungen. Die Zeile Kita außerhalb von Meuselwitz betrifft die Zahlungen der Stadt an andere Gemeinden für die Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern. Erfreulicherweise müssen die Eltern in Thüringen für die beiden letzten Jahre in der Kindereinrichtung keinen Beitrag mehr leisten. Dieser wird vom Land getragen. Für die Kindertagesstätte Sonnenkäfer in freier Trägerschaft ist ein Zuschuss durch die Stadt im Jahr 2024 in Höhe von 484 T€ erforderlich.

 

Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand beinhaltet u. a. die Unterhaltung aller städtischen Grundstücke, die Straßenunterhaltung, die Kosten für die Straßenbeleuchtung, Geräte und Ausstattungsgegenstände, die Bewirtschaftung der Grundstücke (Energie- und Heizungskosten, Trink- und Abwasser, die Abfallwirtschaft), Steuern, Geschäftsausgaben, die die Stadt zu zahlen hat. Insbesondere ist der Anstieg bei den Betriebskosten zu verzeichnen, durchschnittlich von 400.000 € bis 2021 und ab 2022 auf jährlich ca. 640.500 €.

 

Die sonstigen Finanzausgaben, Kreis- und Schulumlage (5.089.000 €) übersteigen in 2024 die Schlüsselzuweisungen vom Land (5.009.000 €).

 

 Schluesselzuweisung_2024  Schluesselzuweisung_Entwicklung 

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Ausführungen einen kleinen Einblick in die Haushalts- und Finanzwirtschaft unserer Stadt und der damit verbundenen Komplexität zu diesem Thema sowie der Vielfältigkeit der Parameter - auf welche meist nur bedingt Einfluss genommen werden kann - aufzeigen konnte. Ich versichere Ihnen, dass die Verwaltung fortwährend nichts unversucht lässt, gemeinsam mit dem Stadtrat einen beschlussfähigen, tragfähigen und nachhaltigen Haushalt für unsere Stadt aufzustellen. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass für die Weiterentwicklung unserer Stadt aufgrund der vorgenannten Defizite eine Erhöhung von Gebühren und Steuern im angemessenen, aber notwendigen Rahmen betrachtet werden muss. 

 

Für Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr 

 

Ronny Dathe  

 

Meuselwitz, Februar 2024