Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates
Informationen Stadtrat 26.02.2025
Informationen Bürgermeister
§ 2b Umsatzsteuergesetz
Die Verlängerung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen. Am 22.11.2024 hat der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat das Jahressteuergesetz auf Basis der Empfehlung des Finanzausschusses beschlossen.
Nach der Veröffentlichung am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt, trat damit das Gesetz am 06.12.2024 in Kraft. Für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts besteht nun Klarheit.
Das alte Umsatzsteuerrecht kann durch die öffentliche Hand noch bis einschließlich des Jahres 2026, das heißt bis zum 31.12.2026, weiterhin angewendet werden. Die Anwendung vom § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist damit „final“ für weitere zwei Jahre aufgeschoben.
Kindertagesstätten
In den Kindertagesstätten der Stadt Meuselwitz waren zum 01.02.2025 322 Kinder (bei 371 Plätzen) angemeldet. Damit waren die Einrichtungen zu Beginn des Monats zu rund 87 % ausgelastet. Insbesondere die Gruppen ab 4 Jahre sind derzeit fast vollständig belegt und nur einzelne Plätze verfügbar.
Durch den derzeit erhöhten Krankenstand im Kita-Bereich sind aktuell geringfügige Einschränkungen bei den Öffnungszeiten notwendig, um die Betreuung der Kinder absichern zu können. Die Eltern werden entsprechend informiert.
Digitalisierung
Ab März ist die Online-Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt möglich. Es wird außerdem eine Hotline geschaltet, die von zwei Mitarbeitern außerhalb des EMA besetzt wird. Somit kann die Terminbuchung unkompliziert erfolgen.
Bürger-APP
Im ersten Halbjahr 2025 soll eine Bürger-App für die Bürger der Stadt Meuselwitz zur Verfügung stehen. Mit dieser App haben die Einwohner die Möglichkeit, wichtige Informationen bspw. über aktuelle Nachrichten, Verkehrsgeschehen und Veranstaltungen, welche auch in den eigenen Kalender exportiert werden können, direkt auf ihr Smartphone zu erhalten. Sie steht für die Systeme Android und iOS zur Verfügung. Für die Nutzung der Inhalte ist keine Registrierung erforderlich. Durch die Nutzung des Redaktionssystems der Website ist keine doppelte Datenpflege notwendig, was einen Vorteil gegenüber der Nutzung sozialer Netzwerke darstellt. Die Anwendung kann außerdem über den normalen Browser aufgerufen werden, ein Smartphone ist daher nicht zwingend notwendig.