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Anfrage OVZ | Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht

Meuselwitz, den 29.11.2023

 


 

Anfrage der OVZ vom 23.10.2023 zum privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht

 

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1. Werden für die diesjährige Silvesternacht Feuerwerksverbotszonen eingerichtet? Falls ja, für welchen Zeitraum und wo? Falls nein, wieso nicht?

2. Wird es ausgewiesene Flächen für das private Abbrennen von Feuerwerkkörpern geben? Falls, ja wo?

3. Planen Sie ein zentrales Feuerwerk? Falls ja, wann und wo?

4. Wie positionieren Sie sich in puncto eines generellen Feuerwerksverbots für Privatleute?

5. Welche Vorfälle in den vergangenen Jahren hätten durch ein Feuerwerksverbot verhindert werden können?

6. Welche Bitte richten Sie an die Bewohnerinnen und Bewohner bzgl. des Abbrennens von Feuerwerkskörpern rund um die Silvesternacht?

Osterländer Volkszeitung

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Antwort der Stadt Meuselwitz (aus Gründen der Lesbarkeit wurden die Antworten direkt nach den Fragen eingefügt),

 

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1. Werden für die diesjährige Silvesternacht Feuerwerksverbotszonen eingerichtet? Falls ja, für welchen Zeitraum und wo? Falls nein, wieso nicht?

 

Nein. Hierzu wird gegenwärtig kein Anlass gesehen, welcher derartige amtlich verordnete Verbotszonen rechtfertigen könnte. Ich setze auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Gäste.

 

2. Wird es ausgewiesene Flächen für das private Abbrennen von Feuerwerkkörpern geben? Falls, ja wo?

 

Nein, hierzu gelten die allgemeinen Regeln und Vorschriften.

 

3. Planen Sie ein zentrales Feuerwerk? Falls ja, wann und wo?

 

Nein

 

4. Wie positionieren Sie sich in puncto eines generellen Feuerwerksverbots für Privatleute?

 

Wir reden hier ausschließlich von Silvester. An alle anderen Tagen im Jahr ist es bereits Privatleuten verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Ich denke, dass es an diesem einen besonderen Tag im Jahr Tradition ist, das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen. Die Entscheidung, ob man dieser Tradition folgt oder aus Gründen wie beispielsweise des Tier- oder Umweltschutzes nicht, sollte an der Stelle bei jedem Einzelnen liegen. 

 

5. Welche Vorfälle in den vergangenen Jahren hätten durch ein Feuerwerksverbot verhindert werden können?

 

Mir sind keine besonderen Vorfälle bekannt, welche durch ein allgemeines Feuerwerksverbot hätten verhindert werden können.

 

6. Welche Bitte richten Sie an die Bewohnerinnen und Bewohner bzgl. des Abbrennens von Feuerwerkskörpern rund um die Silvesternacht?

 

Verantwortungsbewusst damit umzugehen, ein Übermaß zu vermeiden und achtsam mit ihren Mitmenschen und Sachwerten umzugehen sowie die verbliebenen Überreste wieder zu beräumen.

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