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Anfrage der OVZ vom 21.02.2024 zu: Stand Projekt Kohlemillionen Altenburger Land

Meuselwitz

Meuselwitz, den 26.02.2024

 

Anfrage der OVZ vom 21.02.2024 zu: "Stand Projekt Kohlemillionen Altenburger Land" mit Antworten der Stadt Meuselwitz:

 

1. Was genau ist am Haselbacher See geplant? 

 

Für die touristische Entwicklung des Haselbacher Sees soll in den kommenden Jahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket umgesetzt werden, bestehend aus:

  • der Ertüchtigung der Gleistrasse zum Anschluss der Kohlebahn an den Haselbacher See sowie Neubau eines Ankunftspunktes mit Informationsfunktion

  • der Ertüchtigung der Hauptwegeachsen

  • der weiteren Profilierung des Ufers entsprechend der natürlichen Gegebenheiten

  • der Schaffung eines barrierefreien Strandabschnittes inkl. Zugang zum Wasserkörper

  • der Schaffung von Aussichtspunkten und Aufenthaltsmöglichkeiten

  • der Schaffung eines Sanitärgebäudes (Toiletten, Umkleide) in Sandstrandnähe 

  • der Erweiterung des Besucherparkplatzes zur Schaffung von weiteren Kapazitäten

  • der Errichtung von Reisemobilstellplätzen

  • Errichtung einer Seeplattform 

     

2. Wie ist der aktuelle Stand des Projektes zum touristischen Ausbau am Haselbacher See? 

 

Die Projektskizze wurde beim Begleitgremium eingereicht und bestätigt. Sie soll nun der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) vorgelegt und im Anschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. 

 

3. Hat die Stadt Meuselwitz bereits einen Förderantrag gestellt für das Projekt? 

 

Nein, da die Projektskizze noch von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt werden muss, bevor ein Förderantrag gestellt werden kann.

 

4. Wann und wo wurde der Förderantrag gestellt? 

 

siehe Frage 3. 

 

5. Welche Fördermittelsumme wird für das Projekt beantragt? 

 

Eine untere siebenstellige Fördermittelsumme würde für das Projekt beantragt werden, wenn die Stadt Meuselwitz einen Förderantrag stellen kann.

 

6. Wie hoch ist der Eigenanteil am Projekt? 

 

Der Fördersatz beträgt 90 % der förderfähigen Kosten/Ausgaben der Investition. Die Zuwendungsempfänger tragen 10 % der förderfähigen Kosten/Ausgaben der Investition sowie die nicht förderfähigen Kosten/Ausgaben.

 

7. Wie bringt die Stadt Meuselwitz den Eigenanteil auf? (möglicherweise durch Kredit?)

 

Aufgrund des frühen Stadiums des Projektes können dazu noch keine Aussagen getroffen werden.

 

8. Wie hoch ist die veranschlagte Gesamtsumme des Projektes? 

 

Eine untere siebenstellige Gesamtsumme ist für das Projekt veranschlagt.

 

9. Wie ist die Zeitschiene für die Realisierung des Projektes - was soll wann konkret gemacht werden?

 

Aufgrund des frühen Stadiums des Projektes können dazu noch keine Aussagen getroffen werden.