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Anfrage der OVZ vom 27.02.2024 zu: Wahlhelfer bei den anstehenden Kommunalwahlen

Meuselwitz

Meuselwitz, den 28.02.2024
 

Anfrage der OVZ vom 27.02.2024 zu: "Wahlhelfer bei den anstehenden Kommunalwahlen" mit Antworten der Stadt Meuselwitz:

 

Wie viele Wahllokale wird es in Meuselwitz geben?

 

Es wird 11 Wahllokale geben.

 

Wie viele Wahlhelfer werden insgesamt benötigt? In welchen Funktionen genau?

 

Die Stadt benötigt ca. 100 Wahlhelfer, als Wahlvorsteher und Schriftführer und die entsprechenden Stellvertreter sowie Beisitzer. 

Folgende Aufgaben müssen am Wahlsonntag in den Wahllokalen wahrgenommen werden:

  • Prüfung der Wahlberechtigung

  • Ausgabe der Stimmzettel

  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

  • Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis

  • ggf. Unterstützung von hilfsbedürftigen Wählern und Wählerinnen bei der Stimmabgabe

  • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

     

Haben sich bereits Freiwillige gemeldet?

 

Ja, es haben sich freiwillige Helfer gemeldet. Für diese Bereitschaft möchte ich mich bereits jetzt bei all denjenigen bedanken. Das erleichtert die Organisation der Wahl ungemein. 

 

Wie viele Wahlhelfer werden derzeit noch benötigt?

 

Leider sind die Wahllokale derzeit noch nicht mal zu 50 % besetzt.  Aus diesem Grund sind alle Interessierten aufgerufen, sich zu melden. Insbesondere geht auch der Appell an Jugendliche ab 16 Jahren, die mithelfen können, da Sie bei der Kommunalwahl wahlberechtigt sind.

 

Was passiert, falls am Tag der Wahl nicht ausreichend Wahlhelfer vorhanden sind? 

 

Davon gehen wir derzeit nicht aus und sind zuversichtlich, dass sich noch genügend freiwillige Helfer finden werden. So kann man Demokratie einmal live erleben. Es ist spannend zu sehen, welche Kandidaten die meisten Stimmen erhalten und im Austausch mit anderen zu sehen, welche Erfahrungen diese gesammelt haben oder die Ergebnisse zu vergleichen.    

 

Wurden in den vergangenen Jahren Wahlhelfer in Meuselwitz einberufen?

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden vorab ernannt bzw. berufen und gleichzeitig einberufen.   

 

Gibt es für Wahlhelfer in Meuselwitz eine Aufwandsentschädigung? Falls ja, in welcher Höhe? 

 

Die Höhe der Entschädigung regelt die Wahlentschädigungssatzung der Stadt Meuselwitz. Die Höhe richtet sich nach der Funktion, die ausgeübt und wo man eingesetzt wird. Das Erfrischungsgeld liegt zwischen 25 € und 45 €.   

 

Kontaktdaten des Wahlbüros der Stadt Meuselwitz: Tel. 03448 443930, E-Mail: