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Anfrage der OVZ vom 11.03.2024 zu: Kampfmittelräumung am 23. März

Meuselwitz

Anfrage der OVZ vom 11.03.2024 zu: "Kampfmittelräumung am 23. März" mit Antworten der Stadt Meuselwitz:

 

 

1. Um welche Art von Kampfmittel handelt es sich bei dem Fund?

Ob sich der Verdachtsfall eines Kampfmittelfundes bestätigt, kann erst am Freitag nächster Woche bei der Begutachtung durch den Kampfmittelräumdienst festgestellt werden. Ebenso kann erst dann die Art des Kampfmittels ermittelt werden.

 

2. Wann und durch wen wurde der Fund bei der Stadt gemeldet?

Im Zuge von Sicherungs- und Verwahrungsarbeiten von Bergbauschäden wurde eine Anomalie festgestellt, die den Verdacht auf Kampfmittel nahelegt.

 

3. Welche Kosten entstehen ungefähr und welchen Anteil trägt die Stadtkasse?

Dazu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat oberste Priorität.

 

4. Wieso wird die Räumung erst zwei Wochen nach der Bekanntmachung des bevorstehenden Einsatzes durchgeführt und nicht unverzüglich?

Die Fundstelle wurde sofort gesichert. Hätte der Verdacht eine unverzügliche Räumung erfordert, wäre diese unmittelbar vollzogen worden. 

Um notwendige Evakuierungsmaßnahmen ausreichend vorbereiten zu können (u. a. Seniorenzentrum Meuselwitz), wurde dieser Zeitpunkt gewählt. 

 

5. Auf welchen Wegen werden die Anwohnerinnen und Anwohner des Sperrkreises zusätzlich zu der Veröffentlichung auf der Website der Stadt über die Räumung informiert?

Die Allgemeinverfügung wurde außer auf der Website auch im Amtsblatt März veröffentlicht. Die Anwohner im Sperrkreis wurden zusätzlich angeschrieben und informiert, auch um den Bedarf einer ggf. notwendigen Hilfeleistung zu ermitteln.

 

6. Muss während der Räumung auch das Rathaus evakuriert werden?

Ja, das Rathaus befindet sich im Sperrkreis.