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Anfrage der OVZ vom 04.04.2024: "zu einer von Ihnen erstatteten Strafanzeige ..."

Meuselwitz

Anfrage der OVZ vom 04.04.2024 "zu einer von Ihnen erstatteten Strafanzeige wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (Paragraf 188 StGB)" mit Antworten der Stadt Meuselwitz:

 

1. Können Sie bestätigen, dass Sie eine Anzeige wegen oben genannter Delikte gegen unbekannt gestellt haben?

 

2. Wann haben Sie die Anzeige erstattet?

 

3. Wegen welcher Dinge/Aussagen sehen Sie sich konkret beleidigt, verleumdet oder übel nachgeredet?

 

4. Stimmt es, dass die Anzeige keine konkreten Vorwürfe bzw. beanstandeten Aussagen beinhaltet?

 

Antwort: 

Stadt Meuselwitz teilt mit, "dass zu einem bereits im Februar gestellten Antrag aufgrund der anhaltenden und noch nicht abschließenden Bearbeitung weder inhaltlich noch formell Auskunft erteilt werden kann."