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Vorläufiger Personalausweis

Leistungsbeschreibung

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 2 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt der Stadt, der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in welcher Sie gemeldet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • bei Personen unter 16 Jahren Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativbescheinigung Jugendamt)
  • biometrisches Lichtbild

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass die antragstellende Person persönlich anwesend sein muss.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10 Euro Gebühr erhoben.

Die Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens 3 Monate.