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Information Einwohnermeldeamtes Auskunfts- Uebermittlungssperren

Information des Einwohnermeldeamtes zu Auskunfts- und Übermittlungssperren

 

 

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.

Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an

  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Parteien und Wählergruppen
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung
     von Informationsmaterial

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken

  • der Werbung
  • des Adresshandels

 

Wichtig:

Der Antrag auf Einrichtung solcher Auskunfts- und Übermittlungssperren muss schriftlich, möglichst unter Verwendung dieses Formulars, erfolgen.

Weitere Hinweise zu den einzelnen Auskunfts- und Übermittlungssperren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.