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Information Veröffentlichung Alters-Ehejubilaeen Amtsblatt

Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 20.11.2019 wurde das zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) erlassen.

Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Regelung ist die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt ohne Zustimmung der betreffenden Personen nicht mehr möglich.

Damit wir Ihnen auch künftig zu den einzelnen Jubiläen öffentlich im Amtsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche und schriftliche Einwilligung notwendig.

Wenn Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Amtsblatt wünschen, bitten wir um Erteilung Ihrer Einwilligung mittels dieses Formulars.

Wir bitten um Beachtung, dass erteilte Einwilligungen bis auf Ihren schriftlichen Widerruf gültig sind.

Wir danken für Ihr Verständnis.